EU Niedersachen

Jugendwerkstätten: Unterstützung junger Menschen mit Eingliederungshemmnissen beim Übergang von der Schule in den Beruf

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ESF

Bei jungen Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, gelingt der unmittelbare Übergang von der Schule in den Beruf nicht immer reibungslos. Mit der Förderung von Jugendwerkstätten werden arbeitslose junge Menschen unterstützt, die besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf besitzen oder mit beruflichen Eingliederungshemmnissen zu kämpfen haben.

Zielsetzung

Jugendwerkstätten sind Einrichtungen, die Maßnahmen mit sozialpädagogischem Charakter anbieten und der Qualifizierung und Bildung junger Menschen dienen. Ziel der Förderung ist es, die Jugendlichen sozial zu integrieren, persönlich zu stabilisieren und sie durch praktische und berufsnahe Tätigkeiten auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Jugendwerkstätten, die Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen anbieten
  • Zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen
  • Zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Für Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten werden bis zu 453.750 Euro in einem Bewilligungszeitraum von  33 Monaten bereitgestellt. Bis zu 5.400 Euro werden pro Platz und Jahr für zusätzliche Maßnahmen zur Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich bereitgestellt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate. Für zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten erfolgt eine gesonderte Aufforderung zur Antragstellung.

Fördervoraussetzungen

Das Angebot in den Jugendwerkstätten richtet sich an junge Menschen bis 27 Jahre, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und arbeitslos sind sowie Schülerinnen und Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr.

Weitere Projekte aus dem Förderprogramm:

Jugendwerkstätten: Unterstützung junger Menschen mit Eingliederungshemmnissen beim Übergang von der Schule in den Beruf
ESF
Region:
Weser-Ems
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Wilhelmshaven
Projektträger:
Beratung, Kommunikation und Arbeit gemeinnützige Paritätische Gesellschaft
zum Projekt
ESF
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hannover
Projektträger:
Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
zum Projekt
ESF
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Hannover
Projektträger:
newBIT GmbH
zum Projekt
ESF
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Stade
Projektträger:
Lebensraum Diakonie e. V.
zum Projekt
ESF
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Lüchow-Dannenberg
Projektträger:
Stephansstift Ev. Jugendhilfe gGmbH (SEJ)
zum Projekt
ESF
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Diepholz
Projektträger:
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel Bethel im Norden
zum Projekt
Stand: September 2022 Impressum Datenschutz