Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

#E2EAD9
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Außenrestaurierung einer Kirche

Außenrestaurierung der evangelisch-reformierten Kirche Visquard (452014.00164M001)

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Erneuerung der Galerie an einer Mühle

Denkmalgerechte Erneuerung der Galerie an der Mühle Hinte

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Restaurierung einer alten Küche mit Feuerstelle im Wohnteil eines Gemeindehauses

Restaurierung der alten Küche mit historischer Feuerstelle im Wohnteil des evangelisch-lutherischen Gemeindehauses Hatshausen-Ayenwolde

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Sanierung einer Mühle

Dach- und Fenstererneuerung sowie Restaurierung technischer Bauteile zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit und Erhaltung der Mühle Südcoldinne

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Sanierung des Turms einer Kirche

Sanierung des Turms der evangelisch-reformierten Kirche Esklum einschließlich Restaurierung der Turmhalle

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Sanierung einer Kirche

Schieferdach- und Fassadensanierung an der Südseite sowie Restaurierung des Dachreiters der evangelisch-reformierten Kirche Larrelt (Adab-Nr. 402000.00069M001)

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Rückbau und Restaurierung eines Gemeindehauses

Rückbau und Restaurierung des evangelisch-lutherischen Gemeindehauses Hatshausen-Ayenwolde

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Außenrestaurierung einer Kirche

Außenrestaurierung der evangelisch-reformierten Kirche Groß Midlum (Adab: 452011.00042)

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Wegebaumassnahme

Wegebaumassnahmen Erweiterung für 2024: Herstellung der nach § 41 FlurbG genehmigten E.Nrn.:103.10-103.30, 104.10-104.20, 107.10-107.30,108, 151.20, 155.10, 155.11, 156.10-156.30. Sollten während der Bauarbeiten zu ersetzende Rohrdurchlässe offensichtlich werden, sind diese auch mit diesem Änderungsbescheid abgedeckt

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Wegebauvorhaben

Wegebauvorhaben 2023 : Herstellung der nach §41 FlurbG genehmigten E.Nrn.: 129.10, 129.11, 129.20, 130.10, 130.20, 130.30,130.40, 131.10 tlw., 137, 137.01, sowie der bei der Bauausführung offensichtlich zu ersetzenden Rohrdurchlässen. Die E.Nrn. 131.20, 131.21 und 131.30 kommen nicht zur Ausführung.
Wegebauvorhaben 2024: zusätzlich E.Nrn. 112, 113.10, 113.20, 117.10, 117.11, 117.20, 119.10, 119.11, 119.20, 131.20, 131.21, 131.30, 140, 141 (sowie bei der Bauausführung offensichtlich zu ersetzende Rohrdurchlässe)

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