Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

#E2EAD9
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Wegebauvorhaben

Herstellung der nach § 41 FlurbG mit Bescheid vom 19.12.2016, ergänzt durch Vermerk vom 05.02.2020 über die Änderung geplanter Anlagen von unwesentlicher Bedeutung gem. § 41 Abs. 4 Satz 2 FlurbG, genehmigten Entwurfsnummern 14.20, 14.21, 14.30, 14.31, 104.10, 104.11, 104.12 und 104.13 sowie Ersetzung von notwendigerweise zu erneuernden Rohrdurchlässen (Wegebauvorhaben 2020 in der Flurbereinigung Dörpel), Ziffern 6.1.2 ZILE (Ausführungskosten nach § 105 FlurbG in Flurbereinigungsverfahren nach dem FlurbG), 6.1.2.1 ZILE (Ausgaben für Planung und Herstellung von Straßen und Wegen als gemeinschaftliche Anlagen außerhalb von Ortslagen einschließlich der damit ursächlich verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

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Flurbereinigung

Herstellung der im Rahmen der Plangenehmigung vom 27.12.2016 und der im Rahmen der Planänderung zu genehmigenden Entwurfsnummern 12.30, 12.40, 12.41, 12.42, 13.10, 13.11, 13.20, 13.21, 13.30, 13.40, 13.41 und 116.10 sowie Ersetzung von notwendigerweise zu erneuernden Rohrdurchlässen (Wegebauvorhaben 2020 in der Flurbereinigung Donstorf/BV-Nr. 4/20), Ziffern 6.1.2 ZILE Ausführungskosten nach § 105 FlurbG in Flurbereinigungsverfahren nach dem FlurbG), 6.1.2.1 ZILE (Ausgaben für Planung und Herstellung von Straßen und Wegen als gemeinschaftliche Anlagen außerhalb von Ortslagen einschließlich der damit ursächlich verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

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Flurbereinigung

Herstellung der im Rahmen der Plangenehmigungen vom 23.12.2014 und 24.02.2020 genehmigten Entwurfsnummern 132,20, 133.10 und 133.20 sowie der E-Nrn. 133.10 und 133.11 gemäß der 5. Änderung und Erweiterung geplanter Anlagen von unwesentlicher Bedeutung vom 16.04.2020 (Wegebauvorhaben 2020 in der Flurbereinigung Ochtmannien-Weseloh ), Ziffern 6.1.2 ZILE (Ausführungskosten nach § 105 FlurbG in Flurbereinigungsverfahren nach dem FlurbG), 6.1.2.1 ZILE (Ausgaben für Planung und Herstellung von Straßen und Wegen als gemeinschaftliche Anlagen außerhalb von Ortslagen einschließlich der damit ursächlich verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

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Flurbereinigung

Herstellung der im Rahmen der Plangenehmigung gem. § 41 Abs. 4 FlurbG vom 11.11.2015, Planänderung 1 vom 06.02.2019 und Planänderung 2 vom 05.11.2019 genehmigten Entwurfsnummern 102.10, 102.20, 128.20, 128.30, 132.10, 132.11, 133.10, 133.11, 133.20, 133,30 und 133.40, der in der Änderung des Plans nach § 41 FlurbG von unwesentlicher Bedeutung vom 15.01.2020 getroffenen Regelungen sowie Ersetzung von im Zuge des Bausführung festgestellten notwendigerweise zu erneuernden Rohrdurchlässen (Wegebauvorhaben 2020 in der Flurbereinigung Schwarmer Bruch), Ziffern 2.1.3.2, 6.1.2.1 ZILE

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Wegebauvorhaben

Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der im Rahmen der Plangenehmigung vom 27.12.2016 sowie der noch im Rahmen der Planänderung 1 zu genehmigenden Entwurfsnummern 12.50 zusätzlich erforderlicher Bodenaustausch, 12.51, 12.52, 107.10, 107.20, 107.30, 108.10, 108.20, 108.30, 108.31, 109.10, 109.20, 109.31, 109.50 Vermerk bzgl. Freileitung vom 01.03.2019, 110.10, 110.20 sowie der gegebenenfalls im Zuge der Bauausführung notwendigerweise zu ersetzenden Rohrdurchlässe, Ziffern 6.1.2 und 6.1.2.1 ZILE (Förderung der Ausführungskosten nach § 105 FlurbG in Flurbereinigungsverfahren, insbesondere Ausgaben für die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen als gemeinschaftliche Anlagen außerhalb von Ortslagen einschließlich der damit ursächlich verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

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Wegebauvorhaben

Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der im Rahmen der Plangenehmigung vom 16.05.2013 sowie der Planänderung 1 genehmigten Entwurfsnummern 100.10, 100.20, 100.30, 100.40, 100.50, 101.30 tlw., 101.40, 101.50, 180 tlw., 180.03 (neu -siehe Änderung geplanter Anlagen von unwesentlicher Bedeutung vom 21.08.2018). Sollten im Zuge der Bauausführung zu ersetzende Rohrdurchlässe offensichtlich werden, bezieht sich dieser Antrag auch hierauf. (Hierüber wird separat berichtet)

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Wegebauvorhaben

Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der am 20.12.2018 nach § 41 FlurbG zu genehmigten Entwurfsnummern 131.10, 131.20, 131.21, 140.10, 140.20, 140.21, 140.22, 150.10, 150.20, 150.21, 150.22, 150.23, 150.30, 150.40, 160.10, 160.11, 160.20, 160.21, 161.10, 161.20, 162, 163, 163.01 einschließlich der mit unwesentlichen Planänderung Nr. 1 vom 10.04.2019 festgestellten Änderungen sowie der gegebenenfalls im Zuge der Bauausführung notwendigerweise zu ersetzenden Rohrdurchlässe

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Wegebauvorhaben

Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der im Rahmen der 2. Planänderung zu genehmigenden Entwurfsnummern 100.30, 130.50, 130.60, 151.10, 151.20, 151.30, 151.31, 151.40, 151.50, 155.10, 155.20, 155.30, 176.10, 176.20, 186.30 unter Berücksichtigung Festlegungen in der unwesentlichen Planänderunge Nr. 9 sowie der gegebenenfalls im Zuge der Bauausführung notwendigerweise zu ersetzenden Rohrdurchlässe

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Wegebauvorhaben

Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der im Rahmen der Plangenehmigung vom 22.12.2011 und der unwesentlichen Planänderung Nr. 8 vom 02.05.2019 genehmigten Entwurfsnummern 105, 105.01, 106.10, 106.11, 106.12, 106.20 neu einschl. Änderung der Ausbauart von LB (DoB) auf MSB (SpB), 110.05, 110.06, 110.10, 110.20, 110.22 neu einschl. Änderung der Ausbauart von MSB (SpB) auf LB (DoB) 113 neu, 115.10, 115.20, 115.30 neu. Sollten im Zuge der Bauausführung zu ersetzende Rohrdurchlässe offensichtlich werden, bezieht sich dieser Antrag auch hierauf. (Hierüber wird separat berichtet)

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Wegebauvorhaben

Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der mit Plangenehmigung nach § 41 FlurbG vom 26.09.2018 genehmigten Entwurfs-nummerneinschließlich der baureifen Anpassung einiger Entwurfsnummern entsprechend ange-passtem Einweisungsvermerk vom 07.03.2019: 232, 232.01, 232.03, 232.03 neu, 233.10, 233.20, 233.21, 250, 250.01, 250.02, 250.03, 251.10, 251.20, 251.30, 251.31, 252.10, 252.11, 252.20, 252.21, 252.22 neu. Sollten im Zuge der Bauausführung zu ersetzende Rohrdurchlässe offensichtlich werden, bezieht sich dieser Antrag auch hierauf. (Hierüber wird separat berichtet)

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