Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)

Im Berufsleben ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch immer nicht überall selbstverständlich. Teils verdienen Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger, teils fehlt es an geeigneten Arbeitsplätzen, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Längere Erziehungszeiten mindern zumeist die Karrierechancen. Frauen sind in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert, während auf der anderen Seite die Armutsgefährdung von Frauen besonders bei Alleinerziehenden und Rentnerinnen überproportional hoch ist. Dieses Förderprogramm will einen Beitrag dazu leisten, Frauen in Niedersachsen im Berufsleben zu stärken.

Zielsetzung

Kernziele des Förderprogramms sind die existenzsichernde Beschäftigung von Frauen sowie die Verbesserung der Erwerbsbedingungen in Bezug auf den beruflichen Ein-, Um- und Aufstieg. Niedersächsische Bildungs- oder Beratungseinrichtungen können eine Förderung für Projekte erhalten, die nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen darin unterstützen. Dabei  ist auch zu berücksichtigen, dass Familie/Pflege und Beruf besser miteinander vereinbart werden können. Ob Beratung oder Qualifizierungsangebote für Frauen ohne Erwerbstätigkeit, Tipps und Hilfestellung bei der Existenzgründung, Weiterbildungsmaßnahmen für beschäftigte Frauen, um beruflich aufzusteigen oder Modellprojekte, die die Situation von Frauen in der Berufslandschaft in den Fokus nehmen – die Bandbreite an förderwürdigen Ideen ist groß.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Qualifizierungsprojekte für erwerbslose Frauen (auch ohne Leistungsbezug)
  • Beratung, Information und Vernetzung (und ggf. Qualifizierung) zur Existenzgründung von Frauen
  • Qualifizierung zum beruflichen Aufstieg beschäftigter Frauen auch mit begleitendem Mentoring
  • Frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Modellprojekte

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Fördervoraussetzungen

Bei erstmaliger Antragstellung müssen sich Interessierte durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beraten lassen.

Programmstatus

inaktiv

Förderzeitraum

2014 - 2020

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Bildungsträger
  • Kommunen
  • Kammern und Verbände

Antragstellung

Inhaltliche Schwerpunkte und weitere Fördervoraussetzungen des jeweiligen Förderaufrufs sowie Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Projekte aus dem Förderangebot: Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)

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