Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen

Dieses Förderprogramm unterstützt Projekte, die straffällig Gewordenen dabei helfen, ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Strafgefangene und Haftentlassene sollen sozial stabilisiert und auf das (Arbeits-) Leben nach der Haft vorbereitet werden. Ihnen wird vor der Entlassung wichtiges Handwerkszeug vermittelt, um den neuen Alltag in Freiheit besser meistern zu können.

Zielsetzung

Diese Maßnahme zielt darauf ab, Strafgefangenen und Haftentlassenen die berufliche und gesellschaftliche Integration zu erleichtern. Die Teilnehmenden werden hierzu mithilfe gezielter Motivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie einer professionellen Begleitung an ein geordnetes Arbeitsleben herangeführt. Sie werden zudem bei der Arbeitssuche sowie bei der Bewältigung wesentlicher Probleme unterstützt. Damit wird ein entscheidender protektiver Faktor zur Vermeidung einer erneuten Rückfälligkeit gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen im Rahmen des Übergangsmanagements zur Integration arbeitsloser Straffälliger in den ersten Arbeitsmarkt und in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Integration dienen.

Wie wird gefördert?

Die Laufzeit eines Projekts ist grundsätzlich auf 18 Monate beschränkt. Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Zuschuss pro Projekt ist grundsätzlich auf 125.000 Euro begrenzt.

Fördervoraussetzungen

Pro Projekt sind über die Laufzeit mindestens zwölf Teilnehmerplätze zu besetzen. Zielgruppe sind ausnahmslos Strafgefangene, deren Entlassung während der jeweiligen Projektlaufzeit erfolgt. Sowohl die Betriebsstätte des Projektträgers als auch der Projektort, die jeweilige Justizvollzugsanstalt, müssen in Niedersachsen liegen. Die niedersächsischen Justiz vollzugseinrichtungen benennen die Strafgefangenen, die für die Projekte geeignet erscheinen.

Programmstatus

inaktiv

Förderzeitraum

2014 - 2020

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Gemeinnützige oder als mildtätig anerkannte Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere gemeinnützige rechtsfähige Träger

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Projekte aus dem Förderangebot: Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen

EFAA - Entlassene Frauen in Ausbildung und Arbeit

Projektträger: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH(bfw)
Projektstandort: Vechta,Stadt

MARLA-arbeitsmarktorient. Resozialisierung mit Lager/Logistik Quali.

Projektträger: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH(bfw)
Projektstandort: Rosdorf

ARI - Arbeitsmarktorientierte Resozialisierung u. Integrationsbegleitung

Projektträger: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH(bfw)
Projektstandort: Meppen, Stadt