Innovationsnetzwerke

Leistungsfähige Innovationsnetzwerke, in denen sich Unternehmen und Wissenschaft austauschen können, haben einen entscheidenden Einfluss auf Innovationskraft und wirtschaftlichen Erfolg insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Mit diesem Förderprogramm werden Innovationsnetzwerke qualifiziert, Wissensbildung und Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit in der Wirtschaft und mit der Wissenschaft ausgebaut – das unterstützt die Regionen in ihren jeweiligen Stärken.

Zielsetzung

Ziel dieser Förderung ist, durch die Unterstützung von Innovationsnetzwerken KMU wettbwerbsfähiger zu machen und so die unterschiedlichen Regionen des Landes auf der Grundlage ihrer jeweiligen Stärken nachhaltig weiterzuentwickeln. Indem Netzwerke qualifiziert werden, soll die Zusammenarbeit der wirtschaftlichen Akteure intensiviert und die Wissensbildung sowie der Wissens- und Technologietransfer ausgebaut werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zahlreiche Aktivitäten des Netzwerkmanagements:

  • Betreuung der Innovationsnetzwerkpartner zur Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsausstauschs und zur Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten maßgeschneiderten Unterstützungsleistungen
  • Werbemaßnahmen, um neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Netzwerkes zu erhöhen
  • Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen, Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit
  • Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsnetzwerks

Speziell für die ÜR:

  • Initiierung und Forcierung von Netzwerkaktivitäten in der Übergangsregion, um die Phase der Antragstellungen für Förderungen nach AGVO zu unterstützen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben in der SER und 60 % in der ÜR. Die maximale Förderhöhe beträgt 150.000 Euro pro Jahr.

Fördervoraussetzungen

Für eine Förderung müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Thema des Innovationsnetzwerks muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen
    „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen. Dazu gehören die Mobilitätswirtschaft, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Digitale und Kreativwirtschaft, Neue Materialien /Produktionstechnik und Maritime Wirtschaft.
  • In der SER werden ausschließlich Innovationsnetzwerke gefördert, denen mindestens 15 Mitglieder angehören, davon mindestens zehn private Unternehmen.
  • In der ÜR werden müssen mindestens vier Partner des Innovationsnetzwerks aus Niedersachsen kommen.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Juristische Personen als Betreiber der Innovationsnetzwerke sowie Konsortien

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier: