Horizont Impuls – Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme

Gegenstand der Förderung ist das Inanspruchnehmen externer Dienstleistungen, um europäische Projektanträge niedersächsischer KMU in den Programmen von Horizont Europa vorzubereiten. Um Erfolgsaussichten von EU-Anträgen zu erhöhen und Hürden für die Beteiligung von KMU an solchen Projekten zu senken, werden externe Dienstleistungen gefördert (z. B. Antragsvorbereitungen; Recherche von Kooperationspartnern).

Zielsetzung

Die Förderrichtlinie soll niedersächsische KMU dabei unterstützen, Projektvorschläge und deren gemeinsame Erstellung mit europäischen Partnern oder Arbeitspakete in Projektvorschlägen für Verbundvorhaben von Horizont Europa zu erarbeiten.

Mit dieser Richtlinie will das Land Niedersachsen Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte schaffen und niedersächsischen KMU Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Partnerschaften gewähren.

Dadurch soll deren Beteiligung an EU-Direktfördermaßnahmen erhöht und die internationale Kooperationsfähigkeit verbessert werden.

Was wird gefördert?

  • Vorbereitung eines Antrags für eine Projektkoordination von Horizont Europa
  • Vorbereitung eines Antrags als Partnerin oder Partner in einem Projektantrag von Horizont Europa
  • Vorbereitung der zweiten Stufe (Vollantrag) für die Teilnahme am EIC Accelerator in Horizont Europa

Wie wird gefördert?

Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % im SER-Gebiet und bis zu 60 % im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewährt.

Zur Abgeltung der indirekten Kosten werden die nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben um 7 % erhöht, der maximale Zuschuss von 30.000 Euro bleibt hiervon unberührt.

Fördervoraussetzungen

Es gibt eine zum Vorhaben passende Ausschreibung von Horizont Europa bzw. das Vorhaben hat die Phase 1 des EIC Accelerators erfolgreich absolviert. Zudem muss ein Aufschluss- und Beratungsgespräch mit der EU-Fachberatung des Enterprise Europe Network (EEN) der NBank stattgefunden haben. Es muss ein Nachweis einer angemessenen Qualifikation auf dem Gebiet der bundesweiten und/oder europäischen Forschungs- und Innovationsförderung des Dienstleisters vorliegen. Außerdem ist die Gesamtfinanzierung vom antragstellenden Unternehmen sicherzustellen. Die bei der EU zu beantragenden Vorhaben müssen in einem der Stärkefelder der RIS3-Strategie durchgeführt werden (Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft, Digitale Wirtschaft).

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Kleinstunternehmen sowie
  • KMU

mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier: