Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

Um wettbewerbsfähig zu sein, müssen Unternehmen innovativ sein, ihre Produktionsverfahren und Dienstleistungen stetig verbessern und neue vermarktbare Produkte entwickeln. Diese Förderung bietet Anreize für solche betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Zielsetzung

Das Ziel der Förderung ist es, Innovationen in der niedersächsischen Wirtschaft voranzutreiben. Die innovativen Vorhaben sollen insbesondere dazu beitragen, die Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie kleiner Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung zu verbessern. Dabei soll sowohl die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen intensiviert werden.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
  • Projekte können als Einzelvorhaben, aber auch als Verbund- oder Kooperationsvorhaben gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die maximale Höhe ist anhängig von den Antragstellenden.

Für Unternehmen beträgt die Förderung

  • bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
  • bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
  • bis zu 25 % für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung
  • bis zu 25 % für Nicht-KMU. 

Die Zuwendung kann bei Verbund- oder Kooperationsvorhaben um 15 % erhöht werden. Insgesamt ist der Zuschuss auf 500.000 € begrenzt. 

Die Zuwendung für Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvorhaben beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben bei max. 300.000 € je Forschungseinrichtung.

Fördervoraussetzungen

  • Vorhaben müssen sich in einem Spezialisierungsfeld der niedersächsischen RIS3 (Kurzbezeichnung der Niedersächsischen regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung) bewegen.
  • Vorhaben müssen einen hohen eigenen Entwicklungsanteil durch einen entsprechenden Einsatz eigenen Personals aufweisen.
  • Die Personalausgaben müssen mindestens 50 % aller förderfähigen Ausgaben betragen.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft,
  • kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung
  • kooperierende Forschungseinrichtungen
  • Nicht-KMU im Rahmen eines Verbungsvorhabens

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Projekte aus dem Förderangebot: Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

HydroVision

Projektträger: AK Regeltechnik GmbH
Projektstandort: Helmstedt, Stadt

GaVA - Ganzheitliche Verwertung von Ananaspflanzen

Projektträger: aqua & waste International GmbH
Projektstandort: Hannover, Landeshauptstadt

KläZuMess

Projektträger: AquaEcology GmbH & Co. KG
Projektstandort: Oldenburg (Oldenburg), Stadt