Verringerung von Spurenstoffen in Gewässern
Hinweis: Eine Antragstellung in dieser Richtlinie ist nicht mehr möglich.
Die Förderung soll der Reduzierung von anthropogenen Spurenstoffen, also vom Menschen verursachte Einflüsse, in Gewässern dienen, um die Umweltverschmutzung zu verringern und die biologische Vielfalt in den niedersächsischen Gewässern zu erhalten.
Zielsetzung
Die Förderung zielt darauf ab, Abwasserbehandlungsanlagen um eine vierte Reinigungsstufe zu erweitern, um eine weitgehende Reduzierung von Spurenstoffen zu erreichen und dadurch die Umweltbelastung, insbesondere urbaner Gewässer, zu verringern und die biologische Vielfalt in den Gewässern zu erhalten.
Was wird gefördert?
Investitionsvorhaben zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zur Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen mit weitergehenden Reinigungsverfahren oder deren Kombination, wie z. B. Oxidationsverfahren, Aktivkohlefiltration oder Membrantechnologien oder andere innovative bzw. fortschrittliche Technologien mit gleichartiger Reinigungsleistung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben in der SER und von bis zu 80% in der ÜR.
Fördervoraussetzungen
- den Förderanträgen ist ein Gutachten eines Ingenieurbüros beizufügen, das auf das Gebiet der Abwasserreinigungstechnik spezialisiert ist und in diesem Bereich gewerblich tätig ist,
- im Gutachten ist u. a. die technische Durchführbarkeit des Projektes zu beurteilen und die erwartete Eliminationsleistung in Prozent für einen ausgewählten Leitparameter darzustellen
- die Höhe der Zuwendung muss 200.000 EUR übersteigen und beträgt maximal 5 Mio. EUR je Vorhaben.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie in den Fällen, in denen sich die öffentliche Hand für die öffentliche Abwasserbeseitigung einer privaten Rechtsform bedient, juristische Personen des Privatrechts deren Abwasserbehandlungsanlagen in Niedersachsen liegen.
Antragstellung
Für diese Förderung ist kein weiterer Antragstichstag geplant, neue Projekte können entsprechend nicht mehr beantragt werden.