Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse
Die Regionalen Fachkräftebündnisse tragen wesentlich dazu bei, die Fachkräftesituation in ganz Niedersachsen zu verbessern und die Ziele der Fachkräfteinitiative Niedersachsen zu verankern. Mit ihrer Anerkennung und der Ausstattung mit einem virtuellen Budget sollen die Fachkräftebündnisse regionale Fachkräfteprojekte initiieren und deren Umsetzung unterstützen.
Zielsetzung
Die Förderung von regionalen Fachkräfteprojekten zielt darauf ab, durch eine Verbesserung regionaler Strukturen, die Qualifizierung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden und die Weiterbildung von Beschäftigten eine flächendeckende Fachkräftesicherung zu gewährleisten.
Im Rahmen des Förderprogramms werden Fachkräfteprojekte gefördert, die verstärkt die Megatrends ökologische und digitale Transformation berücksichtigen und Zukunftsbranchen sowie Engpassberufe fokussieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden regionale Fachkräfteprojekte nach drei Fördergegenständen:
- Strukturprojekte zur Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in einer Region
- Projekte zur Qualifizierung, Stabilisierung und Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden
- Berufliche Weiterbildungsprojekte zur Vermittlung überbetrieblicher Kompetenzen
Wie wird gefördert?
Für Strukturprojekte und Arbeitslosenprojekte erfolgt die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Für Berufliche Weiterbildungsprojekte wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben gewährt.
Fördervoraussetzungen
- alle Anträge für Strukturprojekte und Arbeitslosenprojekte benötigen eine Stellungnahme des jeweils zuständigen Fachkräftebündnisses
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Die Maßnahme richtet sich an juristische Personen, insbesondere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und regionale Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure, wie z.B. Kommunen, Kammern, Sozialpartnerinnen und -partner, Bildungsträgerinnen und -träger, Wohlfahrtsverbände und Unternehmen.
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.