Öffnung von Hochschulen

Die Öffnung von niedersächsischen Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Zielsetzung

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Angebotssituation zur Weiterbildung für beruflich qualifizierte Personen zu verbessern. Bildungs- und Weiterbildungsangebote für beruflich qualifizierte Interessierte, die von den Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Rahmen der Richtlinie entwickelt und erprobt werden, sollen die spezifischen Lebenssituationen, wie z. B. Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, berücksichtigen.

Was wird gefördert?

Bedarfsgerechte Entwicklung und/oder Erprobung von

  • berufsbegleitend und modularisiert studierbaren (Weiter-)Bildungsangeboten an Hochschulen für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs
  • berufsbegleitenden Bildungsangeboten der niedersächsischen Erwachsenenbildung zur Unterstützung des Hochschulzugangs sowie des Übergangs von einer beruflichen Tätigkeit an die Hochschule für beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in der SER in Höhe von maximal 40 % und in der ÜR in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Fördervoraussetzungen

Projekte müssen sich an beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte mit und insbesondere ohne Hochschulzugangsberechtigung unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Lebenssituationen, wie z. B. Berufstätigkeit, Familienpflichten oder Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, richten.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG und anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem NEBG

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier:

Projekte aus dem Förderangebot: Öffnung von Hochschulen

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Projektstandort: Oldenburg (Oldenburg), Stadt

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