Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung
Die Förderung erfolgt für innovative Projekte, die eine Verbesserung des Übergangs in die berufliche Erstausbildung sowie die Erhöhung des Ausbildungserfolgs durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Maßnahmen zum Ziel haben.
Zielsetzung
Ziel der Förderung sind innovative Projekte, die eine Verbesserung des Übergangs in die berufliche Erstausbildung sowie die Erhöhung des Ausbildungserfolgs durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Maßnahmen bewirken.
Was wird gefördert?
- Bildungsprojekte, die durch ihren innovativen Charakter die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf zum Ziel haben
- Projekte, die das Gelingen der beruflichen Ausbildung und den Übergang in die Beschäftigung erleichtern
- systemisch oder konzeptionell angelegte Projekte, die bildungspolitische Zielsetzungen verfolgen und der Weiterentwicklung von Systemen oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung dienen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung aus ESF+-Mitteln beträgt grundsätzlich in der SER 40 % und in der ÜR 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, sonstige Einrichtungen wie Kammern und andere juristische Personen.
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.