Inklusion durch Bildung und Teilhabe
Gefördert wird die Konzeption, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für alle Personen, die an der Bildung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind sowie deren Austausch und Vernetzung. Daneben werden Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke gefördert.
Zielsetzung
Das Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Was wird gefördert?
- Projekte, die geeignet und darauf ausgerichtet sind, die Menschen aus dem gesamten Umfeld von Kindern und Jugendlichen zu qualifizieren und besser miteinander zu vernetzen, die ihre Entwicklung begleiten und damit auch Beiträge zu deren Bildung leisten
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung aus ESF+-Mitteln beträgt grundsätzlich in der SER 40 % und in der ÜR 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördervoraussetzungen
- vor der Antragstellung erfolgte eine Beratung durch die NBank
- es werden folgende Ausgangslage und Ziele des Projekts sowie Qualität des Umsetzungskonzepts nachgewiesen
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
- Niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen
- freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.