Grundbildung bei Erwachsenen
In Niedersachsen gelten mehr als 600.000 Erwachsene als gering literalisiert, d.h. sie sind allenfalls in der Lage, einfache Sätze zu lesen und zu schreiben. Mit dieser Fördermaßnahme soll die Anzahl der gering literalisierten Menschen gesenkt und ihnen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
Zielsetzung
Die Förderung zielt darauf ab, die hohe Anzahl der Menschen mit geringer Literalität zu senken und deren soziale, kulturelle, politische, digitale und berufliche Teilhabe zu verbessern. Dabei sollen deren vielfältigen Lebenssituationen sowie deren Lehr- und Lernumgebungen berücksichtigt, sowie bestehende Konzepte überarbeitet oder neue entwickelt werden.
Was wird gefördert?
Vorhaben zum Abbau geringer Literalität erwachsener Menschen, durch
- Vermittlung von Grundbildungskompetenzen in den verschiedenen Dimensionen der Alphabetisierung und Grundbildung oder für abschlussvorbereitende Kurse zum nachträglichen Erwerb von Haupt- oder Realschulabschlüssen
- Neu- und Weiterentwicklung von Konzepten der Didaktik, Ansprache, Erreichbarkeit und Vernetzung sowie deren Erprobung
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von maximal 95 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Fördervoraussetzungen
- die Projekte richten sich an gering literalisierte Menschen, d. h. Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen haben und/oder an Personen mit Defiziten in anderen grundlegenden Bildungsbereichen
- an den Maßnahmen können Personen ab dem vollendetem 15. Lebensjahr teilnehmen.
Programmstatus
Förderzeitraum
Antragsberechtigte
Alle nach dem NEBG anerkannten Einrichtungen in Niedersachsen.
Bei der Neu- und Weiterentwicklung bestehender Konzepte auch deren niedersächsische Landesverbände.
Antragstellung
Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.