Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

Gefördert werden Projekte, die Inhaftierten und Haftentlassen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft helfen.

Zielsetzung

Inhaftierte, die sich ca. sechs Monate vor der Entlassung befinden, werden mit gezielten Qualifizierungsmaßnahmen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft unterstützt. Zudem erfolgt eine Entlassungsbegleitung sowie eine maximal sechsmonatige Nachbetreuung durch proaktive Sozialarbeit. Im Rahmen des Projekts werden individuelle Probleme der Teilnehmenden herausgearbeitet und gemeinsam Lösungen entwickelt, sowie Kern- und Schlüsselkompetenzen für die Wiedereingliederung vermittelt.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen, die durch Kompetenzstärkung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft dienen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung aus ESF+-Mitteln beträgt in der SER 40 % und in der ÜR 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Alle sonstigen förderfähigen Ausgaben werden durch eine Restkostenpauschale auf die direkten Personalausgaben in Höhe von 35 % abgegolten.

Fördervoraussetzungen

  • es muss ein mit der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung eng abgestimmtes, integriertes Gesamtkonzept erstellt werden
  • die Laufzeit eines Projekts beträgt grundsätzlich 30 Monate
  • über den Projektzeitraum sind mindestens zwölf Teilnehmerplätze vorzuhalten und in Zusammenarbeit mit der Justizvollzugseinrichtung möglichst durchgehend zu besetzen
  • der Ort der Durchführung des Projekts (die Hauptanstalt), die Betriebsstätte der Projektträger sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (ÜR oder SER) liegen, für das die Förderung beantragt wird. 

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Projekte aus dem Förderangebot: Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

RObIN II

Projektträger: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH(bfw)
Projektstandort: Sehnde, Stadt

PaRISH - Projekt zur arbeitsmarktlichen Resozialisierung und Integration

Projektträger: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH(bfw)
Projektstandort: Hannover, Landeshauptstadt

BRuNO III - Berufsorientierte Resozialisierung u. Nachsorge in Oldenburg

Projektträger: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH(bfw)
Projektstandort: Oldenburg (Oldenburg), Stadt