Soziale Innovationen in Niedersachsen

Aktuelle soziale und gesellschaftliche Herausforderungen erfordern neue und gleichzeitig übertragbare Lösungsansätze. Mit dieser Fördermaßnahme werden sozial-innovative Vorhaben unterstützt, die einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieser Herausforderungen leisten. Darüber hinaus werden landesweit drei Stellen gefördert, die helfen, solche innovativen Ansätze zu initiieren und bei der Umsetzung begleiten und unterstützen.

Zielsetzung

Die Förderung zielt darauf ab, sozial-innovative und übertragbare Projekte in zwei Themenfeldern zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen. Das sind einerseits die Anpassung von Unternehmen und Arbeitskräften an die gesellschaftlichen Veränderungen und andererseits die Verbesserung und Sicherung des Zugangs zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Die Projekte sollen neuer oder verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen bieten, lokaler oder regionaler Bedarfe decken und grundsätzlich auf auf andere Regionen übertragbar sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte in zwei Schwerpunkten:

Arbeitswelt im Wandel

Innovative Projekte zur Anpassung an den Wandel im Bereich der Arbeitswelt mit veränderten Anforderungen und Bedarfen der betroffenen Akteurinnen und Akteure, insbesondere

  • durch Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation,
  • durch strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes

Soziale Daseinsvorsorge

Innovative Projekte zur Sicherung und Verbesserung des Zugangs zu nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, insbesondere

  • durch Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem in den Bereichen Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte
  • durch fach- und/oder sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern, z. B. Anbietern sozialer Dienstleistungen mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzerinnen und Nutzern.

Außerdem werden landesweit drei „Stellen für soziale Innovation“ gefördert, die bei der Entstehung und Umsetzung der Projekte unterstützend und initiierend mitwirken. Sie sind angesiedelt beim DGB Niedersachsen, den Unternehmerverbänden Niedersachsen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtpflege.

Wie wird gefördert?

Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Gesamtvolumen der Projekte beträgt max. 750.000 Euro. Ab dem vierten Förderaufruf beträgt der Fördersatz sowohl in der SER als auch in der ÜR bis zu 60 %. In den ersten drei Förderaufrufen betrug der Fördersatz in der ÜR bis zu 80 % und bis 70 % in der SER. Die Zuwendung wird anhand von Standardeinheitskosten ermittelt (u. a. Personalkosten, Restkostenpauschale). Die Laufzeit der Projekte ist grundsätzlich auf 36 Monate begrenzt, ab dem fünften Förderaufruf wird die Laufzeit wegen der dann auslaufenden Förderperiode auf 24 Monate begrenzt. Die Stellen für Soziale Innovation werden über die gesamte Förderperiode gefördert.

Fördervoraussetzungen

Die NBank als Bewilligungsstelle ruft vor der regulären Antragstellung zur Einreichung von Projektideen auf. Damit können potenzielle Projektträgerinnen und -träger ihr Interesse an einer Förderung signalisieren. Nach Begutachtung der Projektideen erhalten die Trägerinnen und Träger der sozial-innovativsten Vorhaben mit einer schlüssigen Umsetzungsplanung, für die ein regionaler Bedarf besteht, die Aufforderung, einen Förderantrag zu stellen.

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

  • Für sozialinnovative Projekte:
    Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Die Stellen für Soziale Innovation sind eingerichtet, eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich

Antragstellung

Förderaufruf, Fristen für Ideeneinreichung und Antragstellung sowie Verfahrensmodalitäten werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt veröffentlicht.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Projekte aus dem Förderangebot: Soziale Innovationen in Niedersachsen

Arbeitgeberberatung für Personalentwicklung und soziale Innovation (SER)

Projektträger: Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.
Projektstandort: Hannover, Landeshauptstadt

Arbeitgeberberatung für Personalentwicklung und soziale Innovation (ÜR)

Projektträger: Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.
Projektstandort: Lüneburg, Hansestadt

Stelle für soziale Innovation des DGB Niedersachsen - ÜR

Projektträger: Deutscher Gewerkschaftsbund Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt
Projektstandort: Lüneburg, Hansestadt