Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume
Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union unter Berücksichtigung der in Ziffer 1.1 Satz 2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE 2023) durch die Förderung der Ausführungskosten nach § 105 FlurbG für die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen als gemeinschaftliche Anlagen außerhalb von Ortslagen einschließlich der damit ursächlich verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ziffer 6.1.2.1 ZILE
Herstellung im Plan nach § 41 FlurbG beschriebenen Entwurfsnummern 122.10, 122.20, 122.30, 122.40, 122.41, 125.10, 125.20, 126.10, 126.20, 126.30, 130.10, 130.20, 130.30, 131.10, 131.20, 131.30 und 131.40 und 101.10, 101.20, 101.30, 101.40, 110.10, 110.11, 110.20, 110.30, 110.40, 110.50, 111.10, 111.20, 111.30, 111.40, 111.41, 112.10, 112.11, 112.20, 112.30, 113.10, 113.20, 113.21, 113.22, 113.23, 113.30 sowie Ersetzung von Rohrdurchlässen, bei denen sich die Sanierungsbedürftigkeit im Zuge der Bauausführung herausstellt