Wegebauvorhaben
Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der im Rahmen der Plangenehmigung vom 18.12.2014 genehmigten und der noch im Rahmen der Planänderung Nr. 1 im Genehmigungsverfahren befindlichen Entwurfsnummern vorbehaltich ihrer Genehmigung: 100.10, 100.20, 100.30, 100.40, 105.10, 105.20, 106.10, 106.20, 106.30, 106.40, 106.50, 106.60, 106.70, 115.10, 115,11, 115.20, 116.20, 117.10, 117.20, 118 sowie der gegebenenfalls im Zuge der Bauausführung notwendigerweise zu ersetzenden Rohrduchlässe, Ziffern 6.1.2 und 6.1.2.1 ZILE (Förderung der Ausführungskosten nach § 105 FlurbG in Flurbereinigungsverfahren, insbesondere Ausgaben für die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen als gemeinschaftliche Anlagen außerhalb von Ortslagen einschließlich der damit ursächlich verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)