Wegebauvorhaben
Wegebauvorhaben 2019
Herstellung der von der Plangenehmigung nach § 41 FlurbG vom 19.12.2016, der von der genehmigten Planänderung Nr. 1 und der unwesentlichen Planänderung umfassten Entwurfsnummern 11.10, 11.20, 15.10, 15.11, 15.20, 108.10 unter Berücksichtigung der im Rahmen der 1. Planänderung vom 27.09.2018 sowie der unwesentlichen Planänderungen vom 04.12.2018 und 24.01.2019 getroffenen Regelungen bezgl. der Entwurfsnummern 108.10, 11.10, 11.20 und 15.11 sowie der gegebenenfalls im Zuge der Bauausführung notwendigerweise zu ersetzenden Rohrdurchlässe, Ziffern 6.1.2 und 6.1.2.1 ZILE (Förderung der Ausführungskosten nach § 105 FlurbG in Flurbereinigungsverfahren, insbesondere Ausgaben für die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen als gemeinschaftliche Anlagen außerhalb von Ortslagen einschließlich der damit ursächlich verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)