Weiterbildung in Niedersachsen

Starke und wettbewerbsfähige Unternehmen brauchen gut aus- und weitergebildete Beschäftigte. Durch eine regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung können Fähigkeiten und Kompetenzen gesteigert bzw. erworben werden, die notwendig sind, um die wachsenden Anforderungen an den einzelnen Arbeitsplatz zu bewältigen.

Zielsetzung

Ziel des Förderprogramms „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) ist es, insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen individuell zu qualifizieren und weiterzubilden. Denn die berufliche Weiterbildung sichert zum einen die langfristige Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum anderen trägt sie wesentlich dazu bei, den Fachkräftebedarf in Niedersachsen nachhaltig zu sichern. Neben der individuellen Weiterbildung von Beschäftigten können auch Bildungseinrichtungen gefördert werden, die überbetriebliche Weiterbildungskonzepte zu thematischen Weiterbildungsschwerpunkten entwickeln.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:
 

  • Ausgaben für Qualifizierung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme (Ausgaben für
    Frei stellungen mit einem Pauschalbetrag)
  • Teilnehmende Betriebsinhaber werden ohne Freistellung gefördert
  • Entwicklung überbetrieblicher Weiterbildungskonzepte zu thematischen Weiterbildungsschwerpunkten, die im Rahmen eines Förderaufrufs vom zuständigen Ministerium festgelegt werden können

Wie wird gefördert?

Von den Gesamtkosten für eine Qualifizierung im Rahmen individueller Weiterbildungsmaßnahmen können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro. Die Ausgaben für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei individuellen Weiterbildungsangeboten sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmenden und Zeitstunde zuwendungsfähig. Unternehmen müssen die Maßnahme mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanzieren.

Die Förderung der Entwicklung überbetrieblicher Weiterbildungskonzepte erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Diese werden maximal in Höhe von 40.000 Euro berücksichtigt.

Fördervoraussetzungen

Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie inhaltlich in sich abgeschlossen sind und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln sowie mit einem Zertifikat abschließen.

Programmstatus

inaktiv

Förderzeitraum

2014 - 2020

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Für die Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen:

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen

Für die Förderung der Entwicklung von überbetrieblichen Weiterbildungskonzepten:

  • Bildungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft

Antragstellung

Aufgrund der großen Nachfrage erkundigen Sie sich bitte auf der Webseite der NBank, ob die Förderung in ihrer Region zurzeit beantragt werden kann.
Für die Förderung der Entwicklung von überbetrieblichen Weiterbildungskonzepten werden Antragsfristen und thematische Weiterbildungsschwerpunkte auf der Website der NBank bekannt gegeben.

Projekte aus dem Förderangebot: Weiterbildung in Niedersachsen

Immobilien- Projektentwicklung

Projektträger: Bellmann&Egbers Immobilien GbR Hermann Egbers
Projektstandort: Zeven, Stadt

Meister im Metallbauhandwerk Teile I + II

Projektträger: BeMo GmbH & Co.KG
Projektstandort: Friesoythe, Stadt

MBA Vertiefung: Produktionsmanagement

Projektträger: bema Maschinenfabrik GmbH
Projektstandort: Voltlage