Inklusion durch Enkulturation

Das Programm „Inklusion durch Enkulturation (IdE)“ stellt den Inklusionsbegriff auf eine breite Basis: Ziel ist es, die Kausalität zwischen Bildung und sozialer und kultureller Herkunft aufzulösen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Zugang zu einer erfolgreichen Bildungsbiografie und damit zu einem erfolgreichen Leben, zur aktiven Bürgerschaft und zu einer existenzsichernden Beschäftigung aller ermöglicht.

Zielsetzung

Übergeordnetes Ziel ist die Verringerung der Zahl der Schulverweigerer und Schulabbrecher durch Erwerb interkultureller, sprachlicher und sozialer Kompetenzen. Das Programm setzt dabei an der Vernetzung und Schulung aller Personen an, die die Kinder und Jugendlichen in ihrer gesamten Entwicklung begleiten und damit Beiträge zum Abbau von Bildungsbenachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit Migrationsgeschichte und aus bildungsfernen Familien leisten. Dies sind insbesondere Erziehungsberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, aber z. B. auch in Jugendeinrichtungen Tätige. Ob neue Fortbildungen, Kooperationen oder Bildungskonzepte – die Bandbreite an förderwürdigen Projekten ist groß. Schwerpunktthemen können z. B. interkulturelle Erziehung, Elternarbeit, bürgerschaftliche Teilhabe, Demokratie und Menschenrechte sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

Geeignete Projekte, die entsprechend dem Rahmenkonzept das Ziel haben, die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen durch Maßnahmen zu verbessern und dabei in ihrem Angebot über den staatlichen Auftrag hinausgehen (siehe Anlage 1 zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Enkulturation)

Projekte mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
 

  • Entwicklung von Kooperationen und institutionsübergreifenden Bildungsnetzwerken
  • Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen
  • Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von neuen Konzepten und Modulen zu ausgewählten Schwerpunktthemen

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Zuschuss pro Projekt beträgt mindestens 40.000 Euro. Die Projektlaufzeit bezieht sich zunächst auf 24 Monate; eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich.

Fördervoraussetzungen

Vor der Antragstellung müssen sich Projektträger fachlichinhaltlich durch das Niedersächsische Kultusministerium und zuwendungsrechtlich-finanztechnisch durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beraten lassen.

Programmstatus

inaktiv

Förderzeitraum

2014 - 2020

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften, die das Projekt mit oder ohne Kooperationspartner durchführen.

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Projekte aus dem Förderangebot: Inklusion durch Enkulturation

Selbstverständlich Miteinander in Lüneburg

Projektträger: Hansestadt Lüneburg
Projektstandort: Lüneburg, Hansestadt

Selbstverständlich Miteinander II

Projektträger: Hansestadt Lüneburg
Projektstandort: Lüneburg, Hansestadt

Selbstverständlich Miteinander III

Projektträger: Hansestadt Lüneburg
Projektstandort: Lüneburg, Hansestadt