Wirtschaftsnahe außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme erhalten wirtschaftsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtungen eine bedarfsgerechte Ausstattung für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Als wichtige Kooperationspartnerinnen und -partner tragen sie in hohem Maße dazu bei, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Umsetzung neuer Produkt- und Verfahrensideen zu verschaffen.

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Innovationsmotoren für mittelständische Unternehmen zu stärken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind nur sehr begrenzt in der Lage, die Entwicklung von Innovationen selbst voranzutreiben. Die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sorgen für Wissens- und Technologietransfer und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen.

Was wird gefördert?

Investitionen für

  • Auf- und Ausbau,
  • Erweiterung und
  • Modernisierung 

der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben aus EFRE-Mitteln und kann durch Landesmittel ergänzt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 200.000 € betragen.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass die Forschungsstruktur mindestens einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3-Strategie zugeordnet werden kann und die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben zur Gewährleistung eines international angemessenen Leistungsstandards vorhanden ist. 

Die geplanten Investitionen sind Investitionen im Sinne des Artikels 26 AGVO (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen) für Forschungsinfrastrukturen im Sinne des Artikel 2 Abs. 91 AGVO (Definition Forschungsinfrastruktur).

Programmstatus

aktiv

Förderzeitraum

2021 - 2027

Fonds

Dies ist der EU-Fonds oder das Programm, aus dem die Fördermittel stammen.

Antragsberechtigte

Nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, bei denen insbesondere die Zusammenarbeit mit niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft im Vordergrund stehen und die ihre Tätigkeit im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausüben.

Insbesondere folgende Institute:

  • Deutsches Institut für Kautschuktechnologie e.V., Hannover
  • Institut für integrierte Produktion gGmbH, Hannover
  • Laserzentrum Hannover e.V., Hannover
  • Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e.V., Quakenbrück
  • Institut für Solarenergieforschung GmbH, ISFH mit Sitz in Hameln
  • OFFIS e.V. Institut für Informatik, Oldenburg
  • Institut für Nanophotonik Göttingen e.V., IFNANO mit Sitz in Göttingen

Antragstellung

Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.

Bewilligungsstelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden Sie hier: