EU Niedersachen

Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm werden Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe angeregt, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen und dabei Aspekte des Umwelt- und Tierschutzes berücksichtigen. So werden z. B. Investitionen in tiergerechte Ställe oder klimaschonende Lagerhallen unterstützt.

Zielsetzung

In erster Linie dient das Agrarinvestitionsförderungsprogramm der Modernisierung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei wird aber auch großer Wert auf die gesellschaftlich bedeutsamen Aspekte Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierschutz gelegt. In diesen Bereichen müssen besondere Anforderungen erfüllt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter z. B. in tiergerechte Ställe, Güllelagerstätten oder klimaschonende Obstlagerhallen. Darüber hinaus können auch bestimmte Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Emissionsminderung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger oder zu einer Verminderung von Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen, mit PFEIL unterstützt werden.

Daneben sind u. a. Aufwendungen für Architekturleistungen, Investitionskonzepte sowie bei baulichen Maßnahmen auch Betreuungsleistungen förderfähig.

Wie wird gefördert?

Abhängig von der Art des Vorhabens liegt der Fördersatz zwischen 20 und 40 %. Junglandwirtinnen und Junglandwirte unter 40 Jahren können unter bestimmen Voraussetzungen eine Erhöhung des Zuschusses erhalten.

Förderfähig sind Investitionskosten zwischen 20.000 und 1 Mio. Euro. Die Obergrenze kann während der Förderperiode 2014 bis 2020 nur einmal ausgeschöpft werden.

Fördervoraussetzungen

Antragsteller müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Betriebes nachweisen. Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt es Sonderregelungen.

Betriebe können nicht gefördert werden, wenn der Viehbestand nach Durchführung der Investition über zwei Großvieheinheiten je Hektar (2,0 GV/ha landwirtschaftlicher Fläche) liegt oder bestimmte Obergrenzen bei den Tierzahlen überschritten werden.

Alle Vorhaben müssen besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz bzw. Verbraucherschutz erfüllen:

  • Viehhaltende Betriebe müssen eine Güllelagerkapazität für mindestens neun Monate vorweisen. Bestehende und geförderte Güllebehälter müssen abdeckt werden.
  • Für klimatisierte Obstlagerhallen etc. muss eine Verbesserung der Effizienz und des Ressourceneinsatzes oder eine Verringerung der Stoffausträge oder Emissionen gegenüber dem Standard um mindestens 20 % belegt werden.
  • Investitionen in Direktvermarktung oder Verarbeitung sind im Rahmen der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten förderfähig. • Stallbauten müssen zusätzlich Anforderungen im Bereich Tierschutz erfüllen.

Mit dem Förderantrag ist ein Investitionskonzept vorzulegen, bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen auch die Baugenehmigung.

Stand: August 2024 Impressum Datenschutz