Eine Fördermaßnahme im Rahmen der „Perspektive Berufsausbildung“ ist die Förderung von Ausbildungsverbünden in Partnerschaft mit Betrieben, die eine bessere regionale Versorgung mit betrieblichen Ausbildungsplätzen gewährleistet.
Die berufliche Ausbildung wurde gerade begonnen, steht möglicherweise auch kurz vor dem Abschluss – und dann geht der Ausbildungsbetrieb in die Insolvenz. Was tun? Die Fördermaßnahme „Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ leistet wichtige Abhilfe, indem Betriebe unterstützt werden, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen.
Die Förderung von Verbundausbildung dient der besseren regionalen Versorgung der Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit betrieblichen Ausbildungsplätzen. Damit sollen zusätzliche Betriebe für die Ausbildung gewonnen werden und es wird ein effektives Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den regionalen Ausbildungsmärkten hergestellt.
Ziel der Fördermaßnahme „Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ ist es, Auszubildenden aus Betrieben, die nicht weiter ausbilden können, durch Übernahme und Einstellung durch andere Betriebe den erfolgreichen Abschluss ihrer begonnenen Ausbildung zu ermöglichen und damit den Weg in den Beruf zu ebnen.
Die Schaffung von Voraussetzungen für einen erfolgreichen Berufsabschluss wirkt dem Fachkräftemangel in der Wirtschaft und den Betrieben entgegen.
Folgende Vorhaben werden gefördert:
Förderung von Ausbildungsverbünden:
Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Es ist erforderlich, dass der Ausbildungsvertrag im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Altenpflegegesetz abgeschlossen wird. Bedingung ist für alle Antragsberechtigten,
dass Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen ist.
Bei einer Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben muss das zukünftige Ausbildungsverhältnis eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten haben. In der Fördermaßnahme „Förderung der Übernahme und Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben“ muss der Ausbildungszeitraum gemäß Ausbildungsvertrag spätestens am 28.02.2023 enden, die Förderung von Projekten zur Verbundausbildung ist auf die Laufzeit von 42 Monaten beschränkt.
In diesem Program wurden bisher 157 Projekte verwirklicht.
Projekte anzeigen
Förderung von Ausbildungsverbünden:
Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben:
Antragsunterlagen und Antragsfristen werden auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bekannt gegeben.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
www.nbank.de
Weitere Hinweise
Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb. Ziel ist der Abschluss als "Kaufmann im Groß- und Außenhandel" im Gebiet "SER".
Region: Leine-Weser
Landkreis: Hannover
Projektträger: Progress Imo GmbH
Die KVHS Holzminden führt im Auftrag regionaler Betriebe eine Verbundausbildung durch. Weiterer Kooperationspartner ist die Berufsbildende Schule.
Region: Hannover
Landkreis: Holzminden
Projektträger: Landkreis Holzminden Eigenbetrieb Kreisvolkshochschule Holzminden
Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb. Ziel ist der Abschluss als "Kraftfahrzeugmechatroniker" im Gebiet "Stärker entwickelte Regi
Region: Leine-Weser
Landkreis: Hannover
Projektträger: Autohaus Moritz GmbH