Mit dem Förderprogramm „MikroSTARTer“ leistet das Land Niedersachsen Starthilfe für junge Unternehmen und Gründungswillige in Form von Mikrodarlehen. Denn nur wenige Gründerinnen und Gründer können ihr Vorhaben vollständig mit eigenen Mitteln finanzieren. Die Aufnahme eines Darlehens ist oftmals alternativlos. Diese sind aber selbst bei kleinen Summen ohne die erforderlichen Sicherheiten nur schwer zu erhalten.
Zielsetzung
Das Förderprogramm zielt darauf ab, Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen beim Start in die Selbstständigkeit und in den ersten fünf Jahren durch die Vergabe von Mikrodarlehen zu unterstützen und damit den Aufbau wettbewerbsfähiger Unternehmen sowie die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Niedersachsen zu fördern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z. B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten).
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen zwischen 5.000 und 25.000 Euro bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind ein tragfähiges Unternehmenskonzept, ein solider Finanzplan, aus dem der Finanzmittelbedarf hervorgeht, eine Beratung vor der Umsetzung des Vorhabens und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.