EU Niedersachen

Basisdienstleistungen

Förderbereich:
Regionalentwicklung
Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Mit der Maßnahme „Basisdienstleistungen“ wird ein Beitrag zur Stärkung bzw. Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum geleistet. Investitionen z. B. in Dorfläden oder Gesundheitseinrichtungen sind unverzichtbar damit der tägliche Einkauf und der Zugang zu unverzichtbaren Dienstleistungen auf kurzen Wegen und „vor Ort“ möglich bleiben.

Zielsetzung

Ziele der Förderung sind die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung mit Dienstleistungen und Waren des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs sowie die Stärkung der dörflichen Gemeinschaft. Dazu gehören die Sicherung Errichtung und Verbesserung von Versorgungseinrichtungen inkl. der Umnutzung ungenutzter Bausubstanz. Thematische Schwerpunkte liegen in den Bereichen:

  • Dorf- oder Nachbarschaftsläden
  • Nah-/Grundversorgungseinrichtungen (z. B. kleine Einzelhandelszentren, Apotheke, Post, ärztliche Versorgung, Betreuung von Senioren)
  • Einrichtungen für Kinder Jugendliche oder Senioren (z. B. Kinder- und Jugendclub, Veranstaltungsräume)
  • Ländliche Dienstleistungsagenturen (z. B. Dorfhelferservice, Sozialstationen, betreutes Wohnen)
  • Verbesserung der Mobilität z. B. durch Mitfahrzentralen.

Was wird gefördert?

Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Vorarbeiten (Analysen, Untersuchungen, Wirtschaftlichkeitsgutachten etc.)
  • Investive (bauliche) Maßnahmen auch Innenausbau
  • Kosten im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen für Grunderwerb oder Abriss.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz ist abhängig vom jeweiligen Zuwendungsempfänger und beträgt maximal 73 %. Der Grunderwerb wird generell mit maximal 10 % der Projektkosten gefördert. Die Förderhöchstsumme ist nach der Art des Zuwendungsempfängers auf 200.000 Euro bzw. 500.000 Euro je Vorhaben begrenzt.

Fördervoraussetzungen

Das Vorhaben muss mit den angrenzenden Nachbarorten abgestimmt sein um Doppelstrukturen und mögliche Konkurrenzsituationen zu vermeiden.

Sofern mit dem Projekt Einnahmen erzielt werden sollen bedarf es einer genaueren Markt- und Standortanalyse einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bzw. Bedarfsanalyse. Die Förderung einer Ansiedlung von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung ist ausgeschlossen.

Stand: August 2024 Impressum Datenschutz