EU Niedersachen

Berufliche Qualifizierung von Auszubildenden durch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ESF

Azubis von heute gestalten die Zukunft der niedersächsischen Unternehmenslandschaft entscheidend mit. In dem Wissen um dieses Potenzial werden mit diesem Förderprogramm niedersächsische Ausbildungsbetriebe durch Senkung der Lehrgangsgebühren unterstützt. Die üA ist ein Element des dualen Ausbildungssystems in Niedersachsen, das die Bausteine Betrieb und Berufsschule ergänzt. Sie deckt Ausbildungsbereiche ab, die von einem einzelnen Betrieb nicht geleistet werden können, weil er beispielsweise nicht über die entsprechenden Maschinen oder das dazu nötige Personal verfügt.

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist die Sicherung einer einheitlich hohen Ausbildungsqualität in ganz Niedersachsen. Den Auszubildenden wird mit diesem Konzept eine fachlich breit gefächerte Ausbildung geboten, mit der sie auf die hohen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Dieser Teil der Ausbildung erfolgt in mehrwöchigen Lehrgängen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Lehrgänge der üA in der Grundstufe und in den Fachstufen, für die eine Anerkennung der Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne durch das zuständige Bundesministerium und/oder das Niedersächsische Kultusministerium vorliegt.
  • Erforderliche Unterbringung der Teilnehmenden in einem Internat mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderhöhe für die einzelnen Bestandteile der jeweiligen Maßnahme und weitere Erläuterungen dazu sind der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung zu entnehmen.

Fördervoraussetzungen

Die überbetriebliche Ausbildungsstätte muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion“ oder „stärker entwickelte Region“) verortet sein, für das die Förderung beantragt wird. Die Bewilligungsstelle kann Ausnahmen zulassen, wenn eine überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme außerhalb des jeweiligen Programmgebietes durchgeführt wird. In der Grundstufe und in den Fachstufen sind die Lehrgänge der üA als Wochenlehrgänge durchzuführen.

Stand: August 2024 Impressum Datenschutz