Dieses Förderprogramm unterstützt Projekte, die straffällig Gewordenen dabei helfen, ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Strafgefangene und Haftentlassene sollen sozial stabilisiert und auf das (Arbeits-) Leben nach der Haft vorbereitet werden. Ihnen wird vor der Entlassung wichtiges Handwerkszeug vermittelt, um den neuen Alltag in Freiheit besser meistern zu können.
Zielsetzung
Diese Maßnahme zielt darauf ab, Strafgefangenen und Haftentlassenen die berufliche und gesellschaftliche Integration zu erleichtern. Die Teilnehmenden werden hierzu mithilfe gezielter Motivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie einer professionellen Begleitung an ein geordnetes Arbeitsleben herangeführt. Sie werden zudem bei der Arbeitssuche sowie bei der Bewältigung wesentlicher Probleme unterstützt. Damit wird ein entscheidender protektiver Faktor zur Vermeidung einer erneuten Rückfälligkeit gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen im Rahmen des Übergangsmanagements zur Integration arbeitsloser Straffälliger in den ersten Arbeitsmarkt und in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Integration dienen.
Wie wird gefördert?
Die Laufzeit eines Projekts ist grundsätzlich auf 18 Monate beschränkt. Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Zuschuss pro Projekt ist grundsätzlich auf 125.000 Euro begrenzt.
Fördervoraussetzungen
Pro Projekt sind über die Laufzeit mindestens zwölf Teilnehmerplätze zu besetzen. Zielgruppe sind ausnahmslos Strafgefangene, deren Entlassung während der jeweiligen Projektlaufzeit erfolgt. Sowohl die Betriebsstätte des Projektträgers als auch der Projektort, die jeweilige Justizvollzugsanstalt, müssen in Niedersachsen liegen. Die niedersächsischen Justiz vollzugseinrichtungen benennen die Strafgefangenen, die für die Projekte geeignet erscheinen.