Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben es oft schwer, sich entscheidend am Markt zu etablieren und in Konkurrenz zu größeren Unternehmen zu treten. Der Beteiligungsfonds soll niedersächsischen KMU das notwendige Kapital in Form von Beteiligungen zur Verfügung stellen, um ihnen Zukunftsinvestitionen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.
Zielsetzung
Ziel des Beteiligungsfonds ist es, die Investitionskraft niedersächsischer KMU jenseits der klassischen Finanzierungswege zu stärken und letztlich Wachstumspotenzial zu generieren sowie Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei ist die Förderung auf keine bestimmte Unternehmensphase beschränkt, sodass sich sowohl Neugründungen und junge Unternehmen als auch etablierte Unternehmen mit dem notwendigen Kapital ausstatten können. Förderanträge können bis zum 15. Februar eines Jahres eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen
- Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital im Wege einer stillen oder offenen Beteiligung. Die Beteiligungslaufzeit beträgt regelmäßig 7 bis 10 Jahre, im Einzelfall bis zu 12 Jahre.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung setzt ein schlüssiges Unternehmenskonzept voraus, das die Machbarkeit des Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen dokumentiert. Zudem müssen die handelnden Personen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sowie landwirtschaftliche Unternehmen und solche des Steinkohlebergbaus.