EU Niedersachen

Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne

Förderbereich:
Regionalentwicklung
Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Die Dorfentwicklung ist eines der zentralen Förderinstrumente für die ländlichen Räume. Die Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung wird gesichert und verbessert, der ländliche Charakter der Dörfer wird bewahrt. Aus dem Programm PFEIL werden die Planungen (Dorfentwicklungspläne) und konkrete investive Vorhaben der Dorferneuerung gefördert.

Zielsetzung

Die Erhaltung bzw. Verbesserung der Attraktivität und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum ist das zentrale Ziel der Dorfentwicklung. Thematische Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse,
  • Abwehr von Hochwassergefahren für den Ortsbereich,
  • Gestaltung öffentlicher Plätze, Frei- und Grünflächen,
  • Erhaltung des dörflichen Charakters und ortsbildprägender bzw. landschaftstypischer Gebäude, z. B. durch Um- und Nachnutzung, Anpassung oder Sanierung von Gebäuden und Hofräumen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
  • Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
  • Stärkung des innerörtlichen Gemeinschaftslebens, etwa durch Neu-, Aus- und Umbau bzw. Gestaltung ländlicher Grundversorgungseinrichtungen sowie von Begegnungsstätten für die ländliche Bevölkerung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erarbeitung von Dorfentwicklungsplänen für eine Dorfregion. Dazu zählen u. a. auch Kosten für eine Bürgerbeteiligung sowie die Vorbereitung und Information der künftigen Akteurinnen und Akteure des Dorfentwicklungsprozesses.

Für die Maßnahme Dorfentwicklung können nach o. g. Zielen folgende Ausgaben gefördert werden:

  • Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. Neubauten, Umbauten, Sanierungsarbeiten),
  • Kosten für Grundstückserwerb im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen oder Abriss.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz ist abhängig von der Art der Maßnahme sowie dem jeweiligen Zuwendungsempfänger und beträgt für Projekte zur Dorfentwicklung maximal 73 %. Grunderwerb wird generell mit maximal 10 % der Projektkosten gefördert.

Zudem ist für einzelne Maßnahmen eine Förderhöchstsumme festgelegt, die in Abhängigkeit von der Art des Zuwendungsempfängers und des Projektes zwischen 50.000 und 500.000 Euro variiert.

Für die Erarbeitung eines Dorfentwicklungsplanes erhalten ausschließlich Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Förderung von maximal 75 % bzw. höchstens einmalig 50.000 Euro.

Fördervoraussetzungen

Eine Förderung kann nur nach Aufnahme des Ortes in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen erfolgen, wobei eine Neuaufnahme die Zusammenarbeit einer Dorfregion mit i. d. R. drei bis fünf Dörfern voraussetzt. Bei der Aufstellung von Dorfentwicklungsplänen ist eine umfassende Bürgermitwirkung vorzusehen.

Weitere Projekte aus dem Förderprogramm:

Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne
ELER

Bürgerhaus Elm

Mithilfe der Förderung konnte in einer Ortschaft bei Bremervörde eine alte Grundschule in ein Bürgerhaus umgebaut werden.

Region:
Weser-Ems
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Bremervörde
Projektträger:
Stadt Bremervörde
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Stand: August 2024 Impressum Datenschutz