Die Dorfentwicklung ist eines der zentralen Förderinstrumente für die ländlichen Räume. Die Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung wird gesichert und verbessert, der ländliche Charakter der Dörfer wird bewahrt. Aus dem Programm PFEIL werden die Planungen (Dorfentwicklungspläne) und konkrete investive Vorhaben der Dorferneuerung gefördert.
Die Erhaltung bzw. Verbesserung der Attraktivität und Funktionalität ländlicher Siedlungen als Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum ist das zentrale Ziel der Dorfentwicklung. Thematische Schwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:
Gefördert wird die Erarbeitung von Dorfentwicklungsplänen für eine Dorfregion. Dazu zählen u. a. auch Kosten für eine Bürgerbeteiligung sowie die Vorbereitung und Information der künftigen Akteurinnen und Akteure des Dorfentwicklungsprozesses.
Für die Maßnahme Dorfentwicklung können nach o. g. Zielen folgende Ausgaben gefördert werden:
Der Fördersatz ist abhängig von der Art der Maßnahme sowie dem jeweiligen Zuwendungsempfänger und beträgt für Projekte zur Dorfentwicklung maximal 73 %. Grunderwerb wird generell mit maximal 10 % der Projektkosten gefördert.
Zudem ist für einzelne Maßnahmen eine Förderhöchstsumme festgelegt, die in Abhängigkeit von der Art des Zuwendungsempfängers und des Projektes zwischen 50.000 und 500.000 Euro variiert.
Für die Erarbeitung eines Dorfentwicklungsplanes erhalten ausschließlich Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Förderung von maximal 75 % bzw. höchstens einmalig 50.000 Euro.
Eine Förderung kann nur nach Aufnahme des Ortes in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen erfolgen, wobei eine Neuaufnahme die Zusammenarbeit einer Dorfregion mit i. d. R. drei bis fünf Dörfern voraussetzt. Bei der Aufstellung von Dorfentwicklungsplänen ist eine umfassende Bürgermitwirkung vorzusehen.
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Je nach Fördertatbestand:
Förderanträge können bis zum 15. September eines Jahres eingereicht werden. Die Beantragung der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm Niedersachsen kann bis zum 01. August eines Jahres durch die Gemeinde erfolgen.
Amt für regionale Landesentwicklung (ArL):
Weitere Hinweise