Bäche und Flüsse sind wichtige Bestandteile der Ökosysteme und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Mit der Fördermaßnahme Fließgewässerentwicklung werden Vorhaben finanziert, die den Zustand der heimischen Bäche und Flüsse und ihrer Auen verbessern.
Mit diesem Förderinstrument sollen die Wiederherstellung und der Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Gewässern gefördert werden. Diese Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Bewirtschaftungspläne bzw. Maßnahmenpläne nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL).
Darüber hinaus sollen in diesem Zusammenhang auch Vorhaben unterstützt werden, die anderen Zielen, wie Hochwasser- oder Naturschutz, dienen. Die Gebietskulisse Fließgewässerentwicklung umfasst das Gewässernetz der EG WRRL sowie bestimmte weitere Nebengewässer.
Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität leisten sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten. Hierzu zählen folgende Vorhaben:
Neben größeren und mittleren Vorhaben sollen auch kleine bzw. kleinräumig geplante Projekte unterstützt werden, die auf der lokalen Ebene zur Zielerreichung der EG WRRL beitragen.
Der Fördersatz beträgt 90 %. Bei Vorhaben in Trägerschaft des Landes beträgt der Zuschuss 100 %. Kleinere Vorhaben (bis maximal 15.000 Euro) werden ausschließlich aus Landesmitteln gefördert.
Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen.
Des Weiteren sollen sie zur Verbesserung der ökologischen Qualität oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG WRRL beitragen.
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Zu beachten ist, dass Kommunen und deren Zusammenschlüsse bei den sog. „kleinen Vorhaben“ nicht antragsberechtigt sind.
Anträge können jährlich gestellt werden. Antragsfristen werden auf der Webseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) veröffentlicht.
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
www.nlwkn.niedersachsen.de
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