Die Flurbereinigung ist ein langjährig bewährtes Förderinstrument zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes. Bei der Neuordnung bzw. Umstrukturierung werden meist kleinere verstreute Flächen zu größeren Einheiten zusammengefasst. Dadurch werden Flächen effektiver nutzbar und es sinken die Kosten für den Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen und des Personals. Flurbereinigungen sollen aber auch zu einer ökologischen Aufwertung der Landschaft führen.
Ziel der Förderung sind die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Pflege und der Erhalt der Kultur- und Erholungslandschaft im Zuge einer anstehenden Flurbereinigung. Durch die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes soll außerdem ein Beitrag zum Naturschutz geleistet werden.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Der Fördersatz richtet sich nach der Art der Maßnahme sowie dem Zuwendungsempfänger und beträgt bis zu 75 %. Für Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung oder mit hoher Bedeutung für die Kulturlandschaft kann der Fördersatz unter bestimmten Bedingungen erhöht werden.
Wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Flurbereinigung und von Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sind:
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Je nach Fördertatbestand:
Förderanträge zu eingeleiteten Flurbereinigungsverfahren können bis zum 15. September eines Jahres eingereicht werden.
Amt für regionale Landesentwicklung (ArL):
ArL Braunschweig
www.arl-bs.niedersachsen.de
ArL Leine-Weser
www.arl-lw.niedersachsen.de
ArL Lüneburg
www.arl-lg.niedersachsen.de
ArL Weser-Ems
www.arl-we.niedersachsen.de
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