EU Niedersachen

Gewässerschutzberatung

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Die Gewässerschutzberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz. Durch Informations- und Beratungsangebote für Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Produktionsgartenbau soll die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer vorangetrieben werden.

Zielsetzung

Eine Aufklärung und Sensibilisierung land- und forstwirtschaftlicher Akteure durch zertifizierte Beratungseinrichtungen soll auch künftig eine hohe Qualität des Trinkwassers sowie des Grund- und Oberflächenwassers sicherstellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Veranstaltungen, Feldversuche und -besichtigungen, Gruppenberatungen und einzelbetriebliche Beratungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus. Dazu gehören insbesondere auch:

  • Erstellung von Beratungsgrundlagen (Pläne und Konzepte),
  • Begleitende Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern,
  • Informationen zum Gewässerschutz und Qualifizierungen für Landbewirtschaftende und zentrale Akteure,
  • Unterstützende Öffentlichkeitsarbeit.

Darüber hinaus werden Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Maßnahmen und Landbewirtschaftungssysteme gefördert.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz für diese Maßnahme beträgt 100 %. Für Informations- und Beratungsleistungen in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen die förderfähigen voraussichtlichen Ausgaben mindestens 20.000 Euro pro Jahr betragen. Leistungen in Zielgebieten der
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) müssen eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.

Fördervoraussetzungen

Informations- und Beratungsleistungen müssen in Trinkwassergewinnungsgebieten oder Gebieten der Zielkulisse nach der EG WRRL durchgeführt werden. Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen sich u. a. in ein Schutzkonzept einfügen.
Modell- und Pilotprojekte müssen innovative Landbewirtschaftungsverfahren verbreiten oder neue Ansätze zur Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Gewässerschutzmaßnahmen entwickeln. Zudem soll damit die Effektivität und / oder Effizienz der Gewässerschutzberatungen landesweit verbessert werden. Hierzu muss ein Arbeitskonzept bei der Antragstellung vorgelegt werden. Es dürfen bisher keine vergleichbaren Untersuchungsergebnisse oder Projekte mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden sein.

Stand: August 2024 Impressum Datenschutz