Die Gewässerschutzberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz. Durch Informations- und Beratungsangebote für Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Produktionsgartenbau soll die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer vorangetrieben werden.
Zielsetzung
Eine Aufklärung und Sensibilisierung land- und forstwirtschaftlicher Akteure durch zertifizierte Beratungseinrichtungen soll auch künftig eine hohe Qualität des Trinkwassers sowie des Grund- und Oberflächenwassers sicherstellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Veranstaltungen, Feldversuche und -besichtigungen, Gruppenberatungen und einzelbetriebliche Beratungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus. Dazu gehören insbesondere auch:
- Erstellung von Beratungsgrundlagen (Pläne und Konzepte),
- Begleitende Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern,
- Informationen zum Gewässerschutz und Qualifizierungen für Landbewirtschaftende und zentrale Akteure,
- Unterstützende Öffentlichkeitsarbeit.
Darüber hinaus werden Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Maßnahmen und Landbewirtschaftungssysteme gefördert.
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz für diese Maßnahme beträgt 100 %. Für Informations- und Beratungsleistungen in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen die förderfähigen voraussichtlichen Ausgaben mindestens 20.000 Euro pro Jahr betragen. Leistungen in Zielgebieten der
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) müssen eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.
Fördervoraussetzungen
Informations- und Beratungsleistungen müssen in Trinkwassergewinnungsgebieten oder Gebieten der Zielkulisse nach der EG WRRL durchgeführt werden. Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen sich u. a. in ein Schutzkonzept einfügen.
Modell- und Pilotprojekte müssen innovative Landbewirtschaftungsverfahren verbreiten oder neue Ansätze zur Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Gewässerschutzmaßnahmen entwickeln. Zudem soll damit die Effektivität und / oder Effizienz der Gewässerschutzberatungen landesweit verbessert werden. Hierzu muss ein Arbeitskonzept bei der Antragstellung vorgelegt werden. Es dürfen bisher keine vergleichbaren Untersuchungsergebnisse oder Projekte mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden sein.