Forschung und Entwicklung sind Faktoren, die eine große Rolle spielen, wenn es um Erfolg und Misserfolg von innovationsstarken Unternehmen geht. Daneben tragen Fachhochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen maßgeblich dazu bei, eine Region als attraktiven Forschungsstandort bekannt zu machen.
Zielsetzung
Ziel dieser Fördermaßnahme ist unter anderem der Aufbau oder die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Fachhochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in der Spitzenforschung, auch in Kooperation mit regionalen Unternehmen. Daneben sollen innovative Modelle auf dem Gebiet des Wissens- und Technologietransfers entwickelt und erprobt werden.
Was wird gefördert?
- Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Fachhochschulen
- Aufbau und Erweiterung von Infrastrukturen der Spitzenforschung
Wie wird gefördert?
Es wird eine Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben aus EFRE-Mitteln gewährt. In Kombination mit Landesmitteln kann die maximale Förderhöhe auf 90 % angehoben werden. Der Durchführungszeitraum für Forschungsinfrastrukturprojekte beträgt maximal fünf Jahre und für alle anderen Vorhaben maximal drei Jahre. Sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann der Durchführungszeitraum um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Fördervoraussetzungen
Die Projekte müssen thematisch mindestens einem der Spezialisierungsfelder der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung in Niedersachsen (RIS3) zugeordnet sein. Zudem muss für das jeweilige Projekt eine Strukturfondsbeauftragte /ein Strukturfondsbeauftragter an der Forschungseinrichtung bestellt werden.