Interreg A – grenzübergreifende Zusammenarbeit: Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen
Zielsetzung
Die grenznahen Regionen sind die Nahtstellen der Europäischen Union. Durch die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, verlieren nationale Grenzen in Europa mehr und mehr an Bedeutung. Zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationen hat die Europäische Union das Förderprogramm INTERREG ins Leben gerufen. Mit INTERREG werden Kooperationsprojekte entlang den europäischen Grenzen finanziell unterstützt. Deutschland beteiligt sich an insgesamt 13 grenzüberschreitenden Programmen, die dezentral verwaltet werden.
Für die deutsch-niederländische Grenzregion steht in der Förderperiode 2014-2020 ein Betrag in Höhe von ca. 440 Mio. Euro zur Verfügung. Für Niedersachsen sind die Niederlande ein wichtiger Handelspartner in direkter Nachbarschaft. Daher unterstützt Niedersachsen die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Niederlanden im Rahmen von Interreg A Programmen seit 1991. In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 ist es gelungen, die gesamte Weser-Ems-Region in das Programmgebiet aufzunehmen. Davon profitieren die Wissenschaftsstandorte Oldenburg, Vechta und Wilhelmshaven, aber auch wirtschaftlich schwächere Regionen.
Die wichtigsten Zielsetzungen des Programms sind die Erhöhung der Innovationskraft in der Grenzregion und die Beseitigung der Hemmnisse, die die Grenze verursacht. Gefördert wird eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit, speziell im Hinblick auf
- die Förderung der unternehmerischen Initiative und insbesondere der Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- den Ausbau der Zusammenarbeit, der Kapazitäten und der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen insbesondere in Bereichen wie Gesundheit, Kultur, Tourismus und Bildung,
- die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten auf beiden Seiten der Grenzen z.B. durch Aus- und Weiterbildung,
- die Förderung und Verbesserung des gemeinsamen Schutzes und der Bewirtschaftung der natürlichen und kulturellen Ressourcen sowie der Vermeidung von naturbedingten und technologischen Risiken,
- die Verringerung der Isolation durch einen besseren grenzüberschreitenden Zugang z.B. zu Verwaltungsdienstleistungen, Infrastrukturnetzen und -diensten oder Einrichtungen der Daseinsvorsorge.
Fördervoraussetzungen
Projektanträge können jederzeit von öffentlichen und privaten Personen, Organisationen und Unternehmen gestellt werden. Gefördert werden ausschließlich Projekte, bei denen deutsche und niederländische Partner miteinander kooperieren. Die Finanzierung eines Projektes setzt sich immer aus einem Eigenbeitrag der Partner, EU-Fördermitteln und oft auch aus nationalen und regionalen Fördermitteln (z.B. von Ministerien und Provinzen) zusammen.