EU Niedersachen

Kulturerbe

Förderbereich:
Regionalentwicklung
Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Das kulturelle Erbe etwa in Gestalt historischer Bausubstanz und Gartenanlagen ist wichtig für die Identität und Lebensqualität ländlicher Räume. Mit diesem Förderinstrument werden deshalb kulturhistorische Bauten Anlagen und Landschaften bewahrt.

Zielsetzung

Wesentliches Ziel ist die Erhaltung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes im ländlichen Raum um die Lebens- und Erholungsqualität vor Ort zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Studien und Ausgaben zur Erhaltung Gestaltung und Verbesserung von:

  • denkmalgeschützter Bausubstanz bzw. Anlagen sowie deren Umnutzung einschließlich Innenausbau und -sanierung (z. B. denkmalrelevante Elemente, wie Innentüren und Wandmalereien oder in Kirchen Altäre, Emporen oder Orgeln)
  • historisch bedeutsamen Gartenanlagen und Kulturlandschaften.

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz ist abhängig vom jeweiligen Zuwendungsempfänger und beträgt maximal 53 %. Bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse ist eine Erhöhung der Fördersätze möglich. Dabei ist die Einschätzung des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege (NLD) entscheidend welches bei der Prüfung der Förderanträge von Denkmalschutzmaßnahmen eng eingebunden ist.

Fördervoraussetzungen

Sollen Vorhaben in Parkanlagen oder historischen Kulturlandschaften gefördert werden muss eine historische Bedeutsamkeit der Anlage vorliegen. Die Förderung in und an Gebäuden setzt Denkmalschutz voraus.

Stand: August 2024 Impressum Datenschutz