Tourismus eröffnet dem ländlichen Raum in mehrfacher Hinsicht besondere Entwicklungspotenziale. Durch Angebote für Tourismus und Naherholung gewinnt der ländliche Raum an Attraktivität und Einkommensmöglichkeiten.
Zielsetzung
Wesentliche Ziele sind die Unterstützung von Investitionen in die Einrichtungen des ländlichen Tourismus, die Bereitstellung von Fremdenverkehrsinformationen sowie Ausschilderungen.
Was wird gefördert?
Es werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Vorarbeiten (Analysen, Wirtschaftlichkeitsgutachten etc.)
- Investitionen in kleine Basis-, Attraktivitäts- und Freizeitinfrastrukturen
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten einheitliche Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung/Aktualisierung von Verweis- und Erläuterungstafeln
- Investitionen in Informations- und Vermittlungsstellen lokaler oder regionaler Tourismusorganisationen Messeauftritte sowie Informationsmaterial (z. B. Broschüren, Flyer, Karten, IT-gestützte Info-Punkte).
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz ist abhängig vom jeweiligen Zuwendungsempfänger und beträgt maximal 73 %. Die Förderhöchstsumme ist generell auf 200.000 Euro je Vorhaben begrenzt.
Fördervoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- in Orten mit mehr als 50.000 Übernachtungs- bzw. mindestens 100.000 Tagesgästen ist zu prüfen ob eine Förderung aus der sog. Tourismusförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Betracht kommt
- kleinere Projekte mit lokalem und regionalem Einzugsbereich bis zu 50 km
- Bau von Radwegen nur abseits von Kreis- und höher klassifizierten Straßen.