Mit diesem Förderinstrument wird die Erneuerung und Befestigung landwirtschaftlicher Wege außerhalb von Ortslagen zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen unterstützt. Die ländliche Infrastruktur soll hierdurch modernisiert und an die heutigen Anforderungen durch landwirtschaftliche Maschinen und Transportfahrzeuge angepasst werden. Zudem wird das ländliche Wegenetz auch durch Radfahrer und Spaziergänger genutzt und ist deshalb auch wichtig für Tourismus und Naherholung. Ein bedarfsgerechter Ausbau des Wegenetzes leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Räume.
Zielsetzung
Durch die Unterstützung des ländlichen Wegebaus sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert und Wettbewerbsnachteile aufgrund einer mangelhaften Verkehrsinfrastruktur beseitigt bzw. vermieden werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau oder die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege und landwirtschaftlicher Wege einschließlich erforderlicher Brücken. Mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes werden ebenfalls bezuschusst.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss kann abhängig vom Zuwendungsempfänger und Region bis zu 73 % betragen.
Fördervoraussetzungen
Es werden lediglich Wege außerhalb von Ortslagen unterstützt, nur unter bestimmten Bedingungen auch in Ortsrandlagen.
Bei Eingriffen in die Natur – etwa durch Verbreiterung oder Neubau von Wegen – ist eine Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde vorzulegen. Außerdem muss bei einer Vergrößerung der Wegebreite i. d. R. eine hinreichende Begründung der Notwendigkeit geliefert werden.