EU Niedersachen

Landschaftspflege und Gebietsmanagement

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
ELER

Diese Maßnahme fördert die Zusammenarbeit von Akteuren der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Damit sollen Verständnis und Akzeptanz für Natur- und Umweltschutzmaßnahmen und die Effektivität von eingesetzten Förderinstrumenten des Umwelt- und Naturschutzes verbessert werden.

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Akteure im ländlichen Raum, insbesondere der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Dazu zählen bspw. Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, Vereine und /oder Naturschutzverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, Akteure aus der Nahrungsmittelkette und der Forstwirtschaft. Hierdurch soll ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft geleistet werden. Dies schließt insbesondere Flächen der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung für den Naturschutz sowie mit Bedeutung für die Ziele von Natura 2000 ein. Darunter fallen z. B. artenreiches Grünland, Sand- und Moorheiden sowie Streuobstwiesen.
Zudem soll durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Kooperationspartner die Wirksamkeit und Akzeptanz anderer Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen gestärkt werden

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Aufbau von Netzwerken, Naturschutzstationen, Weideagenturen o. ä., Einrichtungen der Landschaftspflege und des Naturschutzes sowie die Entwicklung von kooperativen Ansätzen für das Management von Schutzgebieten bzw. Schutzgebietssystemen. Folgende Maßnahmen werden dabei unterstützt:

  • Schaffung neuer und Ausweitung bestehender Netzwerke zur gemeinsamen Durchführung von Projekten,
  • Management der Zusammenarbeit zur Umsetzung von naturschutzbezogenen Projekten und Konzepten für Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
  • Erarbeitung von regionalen Konzepten und Praxisleitfäden zur Verbesserung der Wirksamkeit von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
  • Projektentwicklung, Erstellung und Fortschreibung von Studien bzw. Entwicklungskonzepten insbesondere in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität,
  • Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozesse zur Akzeptanzförderung von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen,
  • Öffentlichkeitswirksame Darstellung der geförderten kooperativen Projekte bzw. Konzepte zur Förderung der Biodiversität in der Kulturlandschaft und zur Erhaltung des ländlichen Naturerbes.

Wie wird gefördert?

Der Zuwendungsbedarf muss mindestens 10.000 Euro betragen. Es wird ein Zuschuss von i. d. R. 80 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. In Ausnahmefällen kann der Zuschuss auf 100 % angehoben werden, sofern ein besonderes Landesinteresse besteht.

Fördervoraussetzungen

Die am Projekt beteiligten Akteure müssen ihre Zusammenarbeit in einem verbindlichen Vertrag regeln. Am Zusammenschluss müssen mindestens zwei Partner bzw. Akteure aus dem Agrarsektor, dem Forstsektor oder der Nahrungsmittelkette sowie Akteure aus dem Naturschutz beteiligt sein. Antragstellende Einrichtungen sollen regional verankert sein und über Fachkenntnisse und Erfahrungen in den hier genannten Themenbereichen sowie in der Beratung oder Kooperation lokaler Akteure verfügen. Des Weiteren muss bei der Antragsstellung eine Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden.

Stand: August 2024 Impressum Datenschutz