LEADER ist ein Förderinstrument für die Regionalentwicklung, mit dem die lokale Bevölkerung den Entwicklungsprozess vor Ort aktiv gestalten kann. LEADER baut dabei auf die Eigenverantwortung und das bürgerschaftliche Engagement lokaler Akteure für ihre Region. Die Potenziale und Stärken einer Region werden so optimal genutzt und ausgebaut.
Mit der Maßnahme „LEADER“ werden ausgewählte Regionen bei der Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts und dessen Umsetzung durch konkrete Projekte gefördert. Die Aktivitäten einer LEADER-Region werden über eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) gesteuert. In ihr sind engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter verschiedener Institutionen und öffentlicher Stellen aus der Region vertreten; sie besteht mindestens zur Hälfte aus Wirtschafts- und Sozialpartnern. Unter Leitung der LAG werden lokale Akteure in einem sog. Bottom-up-Ansatz aktiv in die Ausarbeitung und Umsetzung integrierter und themenübergreifender Entwicklungskonzepte (REK) einbezogen. Jeder LEADER-Region stehen EU-Fördergelder aus PFEIL zur Verfügung, mit dem Akteure Vorhaben aus ihrem Entwicklungskonzept umsetzen können. Die Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel trifft die Region eigenständig. Für die Projektförderung in LEADER-Regionen gibt es nur wenige inhaltliche Vorgaben – die Förderung über LEADER ist deshalb in besonderer Weise für das Entwickeln und Erproben innovativer Ansätze prädestiniert.
Gefördert werden zunächst die Erarbeitung des REK und dann auf dieser Basis:
Im Zuge der Aufstellung des REK hat jede Region (bzw. ihre LAG) eigene Förderbedingungen erstellt, um die Entwicklung in den für sie relevanten Handlungsfeldern gezielt voranzutreiben. Dazu stehen ihnen nach erfolgter Anerkennung 2,4 Mio. Euro bzw. großen Regionen 2,8 Mio. Euro zur Verfügung.
Dementsprechend ist auch der Fördersatz im jeweiligen REK der Region festgelegt und kann abhängig von der Art des Zuwendungsempfängers und der Maßnahme von Region zu Region variieren. Grundsätzliche Regelungen wie bestimmte Förderausschlüsse und Mindestbeträge sind in der LEADER-Richtlinie festgelegt. LEADER-Projekte können somit nur gefördert werden, wenn die beantragte Fördersumme mindestens 500 Euro beträgt. Bei Projekten von Gebietskörperschaften liegt dieser Mindestbetrag bei 1.000 Euro.
Projekte können nur auf Grundlage der Festlegungen im jeweiligen REK gefördert werden. Die Lokale Aktionsgruppe hat die Einhaltung dieser Festlegungen vor Bewilligung zu bestätigen. Alle Informationen zu den REK der angerkannten LEADER-Regionen sowie zum Regionalmanagement bzw. der Geschäftsstelle der Region können über die LEADER-Webseite aufgerufen werden.
Im Allgemeinen gilt dass eine Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern erfolgen darf es sei denn die Projekte wirken sich überwiegend auf den umgebenden ländlichen Raum aus.
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Soweit im jeweiligen REK der Region keine weiteren einschränkenden Regelungen getroffen wurden:
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:
• Potenzielle Projektträger reichen ihre Projektvorschläge
zunächst bei der jeweiligen LAG
bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement/
der Geschäftsstelle ein. Eventuelle
Antragsfristen richten sich nach den Bestimmungen
der LAG.
• Im Anschluss an die Projektauswahl erfolgt
die eigentliche Antragstellung beim örtlich
zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung
(ArL).
Bewilligungsstelle Amt für regionale Landesentwicklung (ArL):
Weitere Hinweise