Mit der Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Infrastruktur werden vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber auch andere Unternehmen in die Lage versetzt, sich auch abseits von großen Zentren niederzulassen oder an ihrem angestammten Ort zu expandieren. Die regionale, wirtschaftliche Struktur wird nachhaltig gestärkt und das Wirtschaftswachstum angekurbelt. Das wiederum führt zu einer Verbesserung der Arbeitssituation für die Menschen vor Ort, indem Arbeitsplätze erhalten werden und neue entstehen.
Zielsetzung
Ziel der Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen Wirtschaftsinfrastrukturförderung in Niedersachsen ist es, strukturschwachen Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen und damit regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen. Mit der Bereitstellung qualitativ hochwertige Infrastrukturen für die regionale Wirtschaft soll die unternehmerische Initiative von KMU unterstützt werden, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Auf diese Weise wird Beschäftigung und regionales Wirtschaftswachstum generiert und der Strukturwandel in den besonders betroffenen Regionen erleichtert. Beispielsweise durch ein attraktives und preisgünstiges Angebot an Gewerbeflächen sollen insbesondere KMU wettbewerbs- und zukunftsfähig gemacht werden.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Förderung in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), zudem in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Peine, Rotenburg (Wümme), Wesermarsch und Wolfenbüttel sowie in der kreisfreien Stadt Braunschweig
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, im GRW-Zielgebiet grundsätzlich bis zu 60 % und unter bestimmten Voraussetzungen im GRW-Zielgebiet bis zu 90 %.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Erbringung mehrerer Nachweise, z. B. für den Bedarf zur Schaffung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, zur gesicherten Finanzierung, zum Grundstückseigentum, für die planungsrechtlichen Voraussetzungen und zum Umweltschutz.