Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer stehen häufig schon in der Anfangsphase einer Unternehmensgründung vor großen Herausforderungen, die über Erfolg oder Misserfolg des Vorhabens entscheiden. Damit der Schritt in die Selbstständigkeit gelingt, benötigen gerade Neu-Gründungswillige Unterstützung, um die betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Anforderung zu meistern. Hierzu leisten die mit diesem Programm geförderten Technologie- und Gründerzentren (TGZ) einen wichtigen Beitrag.
Zielsetzung
Die Förderung von TGZ hat zum Ziel, Gründungsvorhaben und Unternehmensideen insbesondere in den forschungsintensiven Industrien, wissensintensiven Dienstleistungen und Kreativbranchen zu unterstützen und zur Umsetzung zu verhelfen. Zugleich soll somit sukzessive der Strukturwandel in den Bereichen Technologie und Wissenswirtschaft vorangetrieben werden.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Errichtung neuer TGZ (ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)
- Erweiterung bestehender TGZ
- Modernisierung bestehender TGZ
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Höhe von bis zu 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördervoraussetzungen
Zu beachten ist u. a., dass neben der Einreichung eines aussagekräftigen Konzepts (Projektbeschreibung einschließlich einer mehrjährigen Wirtschaftlichkeitsberechnung) mehrere Voraussetzungen nachzuweisen sind. Hierzu zählen z. B. der Bedarf zur Durchführung des Vorhabens, der Nachweis zur gesicherten Gesamtfinanzierung, zum Grundstückseigentum sowie zu den planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen.