Mit dem Förderprogramm „Landschaftswerte“ werden Projekte unterstützt, die nachhaltig dazu beitragen, das Natur- und Kulturlandschaftserbe in Niedersachsen zu schützen, zu bewahren und zu fördern. Zudem sollen die Qualität vorhandener Angebote gesteigert und neue, attraktive Infrastrukturen geschaffen werden.
Zielsetzung
Ziel ist es, durch eine positive Entwicklung der geschützten Natur und Kulturlandschaften einen Beitrag zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum zu leisten. Darüber hinaus sollen natürliche Infrastrukturen gesichert und entwickelt werden, durch die die Biodiversität erhöht wird oder Ökosystemdienstleistungen genutzt werden.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Errichtung, Ausbau und Aufwertung von Informationseinrichtungen
- Naturschutzbildungsangebote, Besucherlenkungsmaßnahmen, Schaffung von Naturbeobachtungsmöglichkeiten
- Konzeptionelle Vorhaben im Rahmen des Kulturlandschafts- und Naturerbes
- Angebote zur Förderung der Inklusion
- Netzwerke von Partnerbetrieben und -initiativen, Entwicklung und Vermarktung von Naturschutzprodukten
- Renaturierungsmaßnahmen, Wiederherstellung bzw. Sanierung naturnaher Ökosysteme und Ökosystemdienstleitungen
- Herstellung, Ergänzung und Vernetzung von Biotopverbundsystemen
- Schutz und Wiederherstellung historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente als Bestandteil der grünen Infrastruktur
- Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente in urbanen Bereichen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und von bis zu 60 % in der Regionenkategorie „Übergangsregion.
Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind unter anderem die Ausgaben für Erwerb, Bau, Personal oder Beschaffung. Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben).