EU Niedersachen

Regeneration von Mooren

Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
EFRE

Mit der Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ werden freiwillige Vorhaben zum Erhalt und zur Entwicklung von Hoch- und Niedermooren unterstützt, die dem Klimaschutz dienen, indem sie zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen.

Zielsetzung

Hoch- und Niedermoore zählen zu den kohlenstoffreichsten Böden. Weite Teile der Moorgebiete in Niedersachsen – eines der moorreichsten Bundesländer Deutschlands – werden entwässert, um sie für den Torfabbau sowie die Land- und Forstwirtschaft nutzbar zu machen. Dadurch werden große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt, die über Jahrtausende im Torfkörper gespeichert waren. Ziel dieses Förderprogramms ist, diese Moore als Kohlenstoffspeicher aber auch für die biologische Vielfalt zu erhalten.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren
  • Vorbereitende Maßnahmen zur Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren, z. B. Erstellung von Gutachten, Planungen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinations- und Beratungstätigkeiten, „Runde Tische“, Management- und Projektplanungsaufgaben, Monitoring und Erfolgskontrollen zur Optimierung von Vorhaben
  • Entwicklung, Erprobung und Vorbereitung, um Vorhaben zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden nachhaltig zu etablieren und im Zusammenhang stehende begleitende Forschung
  • Pilotprojekte zur Erprobung von Paludikulturen bei „nasser“ Landbewirtschaftung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Übergangsregion“, in begründeten Ausnahmefällen jeweils bis zu 100 %.

Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind unter anderem die Ausgaben für Erwerb, Bau, Personal oder Beschaffung. Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben).

Weitere Projekte aus dem Förderprogramm:

Regeneration von Mooren
EFRE
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Rotenburg (Wümme)
Projektträger:
Landesamt f. Bergbau, Energie u Geologie
zum Projekt
EFRE
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Cuxhaven
Projektträger:
Naturschutzstiftung des Landkreises Cuxhaven
zum Projekt
EFRE
Region:
Leine-Weser
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Diepholz
Projektträger:
NLWKN - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
zum Projekt
EFRE
Region:
Lüneburg
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Heidekreis
Projektträger:
Landkreis Heidekreis
zum Projekt
EFRE
Region:
Weser-Ems
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Ammerland
Projektträger:
Universität Rostock
zum Projekt
EFRE
Region:
Weser-Ems
Landkreis/kreisfreie Stadt:
Friesland
Projektträger:
Landkreis Friesland
zum Projekt
Stand: August 2024 Impressum Datenschutz