Durch die Maßnahme Seenentwicklung werden Vorhaben unterstützt, die zur Verbesserung der Wasserqualität und des ökologischen Zustands an Seen beitragen, etwa durch eine Reduzierung von Stoffeinträgen. Davon profitieren nicht nur Natur und Umwelt, sondern auch die Gewässernutzenden.
Mit diesem Förderinstrument können Vorhaben durchgeführt werden, mit denen der ökologische Zustand von Stillgewässern dauerhaft verbessert wird und damit auch das natürliche Erbe des ländlichen Raums bewahrt bleibt. Gefördert werden Sanierungen und Restaurierungen, wenn sie die Gewässerqualität von Stillgewässern in ökologischer und chemischer Hinsicht, gemessen an den Qualitätskriterien der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL) verbessern. Berücksichtigt werden vorrangig Stillgewässer mit einer Fläche von 50 ha und kleinere Stillgewässer, die für die Wasserwirtschaft, den Naturschutz oder die ländliche Entwicklung von Bedeutung sind.
Folgende Maßnahmen zur Sanierung und Restaurierung von Seen können u. a. gefördert werden:
Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindliche Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.
Der Fördersatz beträgt 90 % bzw. 100 % für Vorhaben in Trägerschaft des Landes. Für Vorhaben in anderer Trägerschaft (mit Ausnahme von Kommunen und deren Zusammenschlüssen) kann sofern ein übergeordnetes Landesinteresse besteht, ein Zuschuss von 100 % gewährt werden.
Die Projekte müssen zur Verbesserung der ökologischen Qualität oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG WRRL beitragen und die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.
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Anträge können jährlich gestellt werden. Antragsfristen werden auf der Webseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) veröffentlicht.
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
www.nlwkn.niedersachsen.de
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