Durch die PFEIL-Maßnahme „Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger“ sollen insbesondere Kinder und Jugendliche realistische Eindrücke bekommen, wie Landwirtschaft heute funktioniert. Dies geschieht durch Bildungs- und Informationsveranstaltungen, aber auch durch Netzwerkaktivitäten, die von ausgewählten regionalen Bildungsträgern durchgeführt und durch PFEIL gefördert werden.
Zielsetzung
Ziel ist es, dass Betriebe aus der Land- und Ernährungswirtschaft in Kontakt mit den „Verbrauchern von morgen“ kommen und ihre Produktionsweise und ihre Erzeugnisse bei Kindern- und Jugendlichen sowie in ihrem regionalen Umfeld bekannt machen. So wird etwa Schulklassen ein Einblick in die Produktion von Lebensmitteln vor Ort ermöglicht. Darüber hinaus soll ein Dialog mit den Verbrauchern hergestellt werden. Dies bietet den teilnehmenden Betrieben die Möglichkeit, bessere Kenntnisse über Verbrauchererwartungen zu erhalten und neue Handlungskompetenzen zu entwickeln. Damit sollen auch neue Möglichkeiten der Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten aufgezeigt werden sowie Netzwerke zwischen den Akteuren geschaffen werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sog. regionale Bildungsträger, die Akteure in ländlichen Regionen vernetzen und sie dabei unterstützen, Informations- und Bildungsangebote im Bereich „Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung“ ins-besondere für junge Konsumentinnen und Konsumentenen anzubieten. Förderfähig sind im Wesentlichen Veranstaltungen wie z. B. Betriebserkundungen und Netzwerkaktivitäten (z. B. Konferenzen und Fortbildungen).
Der Verein Heimvolkshochschule Barendorf e. V. wird als landesweit tätige zentrale Koordinierungsstelle gefördert. Die Koordinierungsstelle hat Kompetenzen in der Organisation von landesweiten Projekten, in der Lehre und der pädagogischen Durchführung von Schulungen, Workshops und Coaching. Sie koordiniert die Aktivitäten der regionalen Bildungsträger und bietet ihnen und den weiteren Teilnehmenden Beratung sowie fachliche Unterstützung an.
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt bis zu 100 %, wobei pro regionalem Bildungsträger eine Förderhöchstsumme von maximal 20.000 Euro jährlich gewährt wird. Förderfähig sind Ausgaben für die Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung der Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie Netzwerkaktivitäten, wie z. B. Personal-, Honorarkosten oder Reisekosten. Für Personal- und Honorarkosten gilt eine Bemessungsgrenze von maximal 20 Euro je Zeitstunde. Für die
zentrale Koordinierungsstelle sind Personal- und Sachkosten bis maximal 150.000 Euro pro Jahr förderfähig.
Fördervoraussetzungen
Regionale Bildungsträger müssen zunächst eine Anerkennung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragen. Hierfür müssen sie ihre fachliche und organisatorische Eignung nachweisen.
Die regionalen Bildungsträger binden weitere Partner, nämlich Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, Bildungseinrichtungen (allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen) sowie z. B. Verbände in ein regionales Netzwerk ein. Im Netzwerk muss mindestens ein aktiver Landwirt mitwirken; mindestens eine Bildungs- oder Informationsveranstaltung muss auf einem landwirtschaftlichen Betrieb stattfinden.