EU Niedersachen

Touristische Infrastrukturen für wettbewerbsfähige KMU

Förderbereich:
Regionalentwicklung
Förderperiode:
2014 - 2020
Fonds:
EFRE

Gefördert werden Projekte, die eine touristische Region aufwerten und mehr Gäste anlocken sollen. Mit der Förderung werden touristische Infrastrukturen attraktiviert und neue geschaffen, die auch überregional wahrgenommen werden. Außerdem werden Kooperations- und Vernetzungsprojekte unterstützt. Ein weiterer Baustein des Programms: Neue barrierefreie touristische Angebote sollen dazu beitragen, dass Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Sehenswürdigkeiten besser bereisen und entdecken können.

Zielsetzung

Ziel dieses Förderprogramms ist, Tourismusregionen attraktiver und erlebnisreicher zu machen und damit die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern. Dabei stehen drei Tourismusbereiche im Fokus: Natur, Kultur und Gesundheit. In Kooperations- und Vernetzungsprojekten sollen die Partner gemeinsam nachhaltige Tourismusideen entwickeln und realisieren, und es sollen neue überregionale Initiativen im Tourismusbereich angestoßen werden. Außerdem sollen barrierefreie Angebote ausgebaut werden.

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Steigerung der Attraktivität und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus
  • Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den genannten Bereichen, die darauf abzielen, neue touristische, auch an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Angebote durch Vernetzung verschiedener Partner zu entwickeln und zu realisieren oder neue überregionale Zusammenarbeiten zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele zu initiieren
  • Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Bei Einsatz von GRW-Mitteln kann die Förderhöhe sogar bis zu 60 % und bei interkommunalen
Kooperationen oder Revitalisierungen von Altstandorten bis zu 75 % betragen. Ergänzend gelten Höchstfördersummen: 3 Mio. Euro in der Übergangsregion und im GRW-Gebiet und 2 Mio. Euro bzw. in Ausnahmefällen 3 Mio. Euro im übrigen Gebiet.

Fördervoraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Die Projekte werden in Gebieten realisiert, in denen der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zur
    Entwicklung leistet.
  • Zusammen mit dem Antrag ist ein regionales touristisches Konzept vorzulegen, das Aussagen zum Gebiet, zur Bedeutung des Tourismus für die Region, zu Übernachtungszahlen, zur Tourismusintensität, zu touristischen Entwicklungszielen und Handlungsprioritäten, zu Zielgruppen und zur regionsinternen Wahrnehmung touristischer Aufgaben trifft.
  • Es werden ausschließlich Einrichtungen gefördert, die aktuell oder künftig zu mehr als 50 % durch Touristinnen und Touristen genutzt werden.
  • Der Antrag muss ausführlich darlegen, welchen Beitrag das Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU leistet, wie es sich in das regionale touristische Konzept einfügt und wie es sich aus dem Strategischen Handlungsrahmen für die Tourismuspolitik auf Landesebene ableitet.
  • Bei der Bewertung auf Grundlage veröffentlichter Qualitätskriterien muss eine Mindestpunktzahl
    erreicht werden.

Stand: September 2022 Impressum Datenschutz