Küstennahe Bereiche der Nordsee und auch die durch Salzwasser geprägten Mündungsbereiche der Flüsse sind vielfach durch wasserbauliche Maßnahmen und stoffliche Beeinträchtigungen der Wasserqualität belastet. Dieses Förderinstrument ermöglicht vielfältige Aktivitäten, die den ökologischen Zustand dieser Übergangs- und Küstengewässer verbessern. Hiervon profitiert auch die Nordsee insgesamt.
Zielsetzung
Mit dieser Maßnahme werden Projekte zur Verbesserung des Umweltzustands in den Übergangs- und Küstengewässern, der insbesondere durch Belastungen aus der Landwirtschaft und durch Anforderungen der Schifffahrt gefährdet wird, unterstützt. Hierdurch soll ein Beitrag zur Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL) sowie der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (EG MSRL) geleistet werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands in den Übergangs- und Küstengewässern einschließlich der direkt einmündenden Marschgewässer beitragen:
- Investitionen zur Herstellung von natürlichen Habitaten, insbesondere Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässers sowie zur Regeneration von Seegras,
- Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik, z. B. durch Herstellung von Tidepoldern,
- Vorhaben zur Verringerung des Nährstoffeintrages in die Küstengewässer,
- Investitionen für einen natürlichen Transport und eine natürliche Ablagerung von Sedimenten der Übergangsgewässer (natürliche Sedimentdynamik),
- erforderliche Ausgaben im Zusammenhang mit o. g. Vorhaben (u. a. Planungen, konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen, Kontrolluntersuchungen, Erwerb von Grundstücken und Maschinen).
Die Projekte sollen sich zunächst auf den Bereich der Ems konzentrieren, die Förderung ist aber auf andere Flussmündungsgebiete über tragbar.
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt 90 %. Bei Vorhaben in Trägerschaft des Landes sowie in besonders begründeten Ausnahmefällen wird ein Zuschuss von 100 % gewährt.
Fördervoraussetzungen
Die Vorhaben müssen unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft die Anforderungen des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Zudem müssen die Vorhaben der Verbesserung der ökologischen Qualität oder der Verbesserung des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG WRRL dienen.