Küstennahe Bereiche der Nordsee und auch die durch Salzwasser geprägten Mündungsbereiche der Flüsse sind vielfach durch wasserbauliche Maßnahmen und stoffliche Beeinträchtigungen der Wasserqualität belastet. Dieses Förderinstrument ermöglicht vielfältige Aktivitäten, die den ökologischen Zustand dieser Übergangs- und Küstengewässer verbessern. Hiervon profitiert auch die Nordsee insgesamt.
Mit dieser Maßnahme werden Projekte zur Verbesserung des Umweltzustands in den Übergangs- und Küstengewässern, der insbesondere durch Belastungen aus der Landwirtschaft und durch Anforderungen der Schifffahrt gefährdet wird, unterstützt. Hierdurch soll ein Beitrag zur Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL) sowie der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (EG MSRL) geleistet werden.
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands in den Übergangs- und Küstengewässern einschließlich der direkt einmündenden Marschgewässer beitragen:
Die Projekte sollen sich zunächst auf den Bereich der Ems konzentrieren, die Förderung ist aber auf andere Flussmündungsgebiete über tragbar.
Der Fördersatz beträgt 90 %. Bei Vorhaben in Trägerschaft des Landes sowie in besonders begründeten Ausnahmefällen wird ein Zuschuss von 100 % gewährt.
Die Vorhaben müssen unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft die Anforderungen des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Zudem müssen die Vorhaben der Verbesserung der ökologischen Qualität oder der Verbesserung des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG WRRL dienen.
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Antragsfristen werden auf der Webseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bekannt gegeben.
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
www.nlwkn.niedersachsen.de
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